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20.05.2020
Einleitung der Umlegung „Tafeläcker II“
Gemarkung Niedernberg, Gemeinde Niedernberg
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg vom 22. Mai 2020
Gemäß § 50 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der jeweils geltenden Fassung, wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, Stengerstraße 2, 63741 Aschaffenburg, am 22. Mai 2020 gefasste Umlegungsbeschluss wie folgt bekannt gemacht:
Bekanntmachung Umlegungsbeschluss
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