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04.05.2018
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.04.2018 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Ortsrand I“ Nr. 03.11 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Westlicher Ortsrand I“ unter der Nr. 03.11 für die Fl.Nr. 7000/54, Pfarrer-Seubert-Straße 13, dahingehend, dass auf dem Grundstück Einfamilienhäuser errichtet werden können. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit dem Grundstückseigentümer wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass dieser die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernimmt.
Das Bauleitplanverfahren wird nur unter der Bedingung zu Ende geführt, dass keine zusätzlichen Einschränkungen zu den im Sachverhalt genannten freiwilligen Einschränkungen, bzgl. dem Schulsportplatz entstehen.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 27.04.2018
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren