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30.09.2020
Aktuelle Informationen zur Brennholzreservierung 2020
Bevor Sie Ihren Bestellschein abgeben, überprüfen Sie Ihren derzeitigen Brennholzvorrat. Nach mehreren milden Wintern sind viele Haushalte noch gut bevorratet. Bedenken Sie bei der Angabe Ihrer Bestellmenge, dass gelagertes Brennholz ab dem 3. Jahr jährlich bis zu 5% seines Heizwertes verliert. Bei nicht sachgerechter Lagerung sogar noch mehr.
Bitte geben Sie Ihren Reservierungsschein bis zum 30. November 2020 an die
Gemeinde Niedernberg
Hauptstr. 54
63943 Niedernberg
Es gelten folgende Preise:
Sorte | lang, an den Weg gedrückt | Schlagbaum |
Buche |
46,00 €/Festmeter |
25.- € pro Los |
Kiefer (Fichte und andere Weichhölzer) |
39,00 €/Festmeter |
25.- € pro Los |
1 Ster | 2 Ster | 3 Ster | 4 Ster | 5 Ster | 6 Ster | 7 Ster | 8 Ster | 9 Ster | 10 Ster |
0,7 Fm | 1,4 Fm | 2,1 Fm | 2,8 Fm | 3,5 Fm | 4,2 Fm | 5 Fm | 5,7 Fm | 6,3 Fm | 7,0 Fm |
Diese Preise gelten nur für den Privatverbrauch der Niedernberger Ortsbürger.
Aufgrund der über die Jahre stark gestiegenen Nachfrage wird die Höchstabgabemenge je Haushalt auf 7 Festmeter (=10 Raummeter) festgesetzt. Um alle Bestellungen erfüllen zu können, werden einer Buchenbestellung bis zu 30% Nadelholz beigemischt.
Übersteigt die Nachfrage die der Gemeinde zur Verfügung stehende Gesamtbrennholzmenge, so wird auch die Höchstabgabemenge bzw. die bestellte Menge entsprechend gekürzt.
Weiterhin kann nicht garantiert werden, dass die jeweiligen Laub- und Nadelholzanteile am gleichen Waldort bereitgestellt werden können.
Wiederverkäufer erhalten zu Marktpreisen erst nach den Privathaushalten Brennholzzuteilungen und dies auch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mengen.
Selbstverständlich werden auch dieses Jahr wieder kostengünstige Lose mit Schlagabraum vergeben. Allerdings wird in den einzelnen Losen weniger starkes Holz liegen als in den Vorjahren.
Achtung: Im Bestand darf nur auf den markierten Rückegassen gefahren werden. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen ist das Fahren einzustellen. Flächiges Befahren schädigt den Waldboden!
Es ist weiterhin darauf zu achten, dass der Holzplatz und natürlich auch der Waldweg, nach der Aufarbeitung des Holzes, in einem ordnungsgemäßem Zustand (Spaltreste, Sägemehl und Rinde sind vom Weg zu entfernen) zurück gelassen werden.
Für die genaue Planung der Brennholzlieferung sind wir auf rechtzeitige Reservierungen angewiesen. Reservierungen, welche nach dem 30. November 2020 eingehen, können für die Einschlagsaison Winter 2020/2021 leider nicht berücksichtigt werden.
Und weil die Gemeinde großen Wert darauf legt, dass es bei den Brennholzaktionen nicht zu Unfällen kommt, wird an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck auf die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen. Sobald Kettensägen eingesetzt werden, besteht die Pflicht zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel. Außerdem muss eine zweite Person in Rufweite sein, um notfalls Hilfe leisten zu können. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird vom zuständigen Forstpersonal überwacht werden.
Für den Fall der Fälle: Rettungskette Forst (neue Nummer des Treffpunktes)
Falls bei der Holzaufarbeitung ein Unfall passiert und sie Hilfe benötigen, kann durch die Rettungskette Forst der Rettungsdienst schnell und ohne große Erklärung an den Unfallort geleitet werden: Am Waldeingang (am Ende des geteerten Flurbereinigungsweges) steht eine Tafel „T MIL 2156“. Auf der Smartphone App „Hilfe im Wald stehen die neuen Nummern schon, auch wenn evtl. im Wald noch keine bzw. keine neuen Schilder stehen. Sie brauchen der Rettungsleitstelle (Tel. 112) nur diese Standortsnummer durchzugeben, dann können sie dort auf den Rettungsdienst warten und mit ihm weiter zur tatsächlichen Unfallstelle fahren. Langwierige Wegebeschreibungen entfallen und somit ist Zeit gespart und Missverständnisse sind ausgeschlossen.
Seit dem 01.01.2013 ist in den PEFC-zertifizierten Wäldern (Niedernberg ist zertifiziert) der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Motorsägenlehrganges verbindlich eingeführt. Weiterhin ist auch die Verwendung von Sonderkraftstoffen (z.B. Aspen oder Motomix) und biologisch abbaubaren Kettenölen verbindlich vorgeschrieben. Bitte treffen Sie also entsprechende Vorkehrungen.
Im Internet finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausführliche Informationen zum Thema Waldarbeit und Unfallverhütung (www.lsv.de/fob weiter mit Service-Publikationen).
Informationen zum Thema Brennholz und weiterführende Links finden Sie auch auf der Internetseite des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt (www.aelf-ka.bayern.de/forstwirtschaft).
Den Brennholzreservierungsschein können Sie hier herunterladen.
Frank Popp, Forstrevier Kleinwallstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt
Kategorien: Gemeinde & Bürger