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Staatliche Förderung von Familienurlauben

01.03.2018
Der Freistaat unterstützt Familien mit einem Zuschuss für den Urlaub in bestimmten Familienferienstätten.

Der Freistaat Bayern gewährt Familien mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können Zuwendungen für die Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Wege der Projektförderung. Die Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern.

Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
·         Der Förderantrag muss vor Buchung der Familienferienstätte, mindestens drei Wochen vor
          Antritt des Urlaubs, schriftlich beim Zentrum für Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingehen.
·         Der Hauptwohnsitz der Familie muss in Bayern sein.
·         Die Familien müssen mindestens ein Kind haben, für das sie Kindergeld beziehen.
·         Der Familienurlaub muss mindestens sechs und darf höchstens 14 Verpflegungstage umfassen.
·         Es wird jährlich ein Familienurlaub gefördert, dabei darf die Höchstförderdauer von 14 Tagen nicht
          auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden
·         Die Familie muss an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung teilnehmen.
·         Das Familiennettoeinkommen darf die bestimmten Grenzen nicht überschreiten
          - Für allein erziehende Eltern mit einem Kind 19.000 Euro
          - Für beide Eltern mit einem Kind 20.500 Euro
          - Für jede weitere Kind 4.800 Euro

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt je 15,00 € für Kinder oder Erwachsene pro Tag.
Bei Kindern mit Behinderung je 20,00 € pro Tag.
Alle anderen getätigten Ausgaben (z. B. Fahrtkosten, Restaurantbesuche, etc.) müssen bis zur Höhe der bewilligten Förderung anhand von Belegen nachweisbar sein, d. h. die Belege für diese Ausgaben sind zu sammeln und auf Verlangen der ZBFS (Zentrum für Bayern Familie und Soziales) vorzulegen. Sie sind verpflichtet die Belege 5 Jahre zur Einsichtnahme aufzubewahren.

Weiter Informationen und Beratung zu den Familienferienstätten erhalten Sie von den freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen (Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische) sowie unter www.familienerholung.bayern.de und www.zbfs.bayern.de .

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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