Niedernberg Niedernberg

Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit - § 7 Übungsleiterzuschüsse

18.07.2017
Heute informieren wir Sie über die Übungsleiterzuschüsse.

Ein Turn- oder Sportverein kann Zuschüsse zu den Personalkosten beantragen, diese nennt man Übungsleiterzuschüsse. Diese richten sich nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern.

Grundlage für die Gewährung des gemeindlichen Zuschusses ist die Zuschusszusage des Landkreises Miltenberg. Diese Zusage muss zusammen mit einer Liste aller aktiven Mitglieder einschließlich deren Geburtsjahre bis zum 01.10. für das vorausgegangene Jahr eingereicht werden. Z. B. muss bis spätestens 01.10.2017 der Antrag für den Zuschuss für das Jahr 2016 eingereicht werden.

Die Gemeinde Niedernberg gewährt denselben Zuschussbetrag wie der Landkreis Miltenberg, z. B. gewährt der Landkreis dem Verein XY einen Zuschuss in Höhe von 30 €, zusätzlich bekommt der Verein XY auch von der Gemeinde 30 €. Insgesamt bekommt XY Zuschuss von 60 €.

 

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Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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