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Rund um den Bund - Mitglieder des Bundestages

29.06.2017
Was sind Überhangmandate? Wie ist die Sitzverteilung im Bundestag? Und was macht eigentlich der Bundestagspräsident?

Was sind Abgeordnete?

Der Bundestag setzt sich derzeit aus 630 Abgeordneten zusammen. Sie sind Mitglieder des Bundestags und vertreten die Interessen des deutschen Volkes. Abgeordnete haben das Recht frei zu entscheiden, sie sind also nicht an Weisungen gebunden. Jeder, der seit mindestens einem Jahr die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat, kann Mitglied des Bundestags werden. Die Ausübung anderer beruflicher Tätigkeiten neben dem Mandat ist zulässig.

Was sind Überhangmandate?

Im Grundgesetz ist geregelt, dass der Bundestag aus 598 Abgeordneten besteht. Wie kommt es, dass es zurzeit 630 Mitglieder im Bundestag gibt? Im Folgenden ein Beispiel:

Es werden 35 Abgeordnete einer Partei durch die Erststimme2 in den Bundestag gewählt. Dieser Partei stehen jedoch durch die Zweitstimme3 nur 30 Sitze zur Verfügung. Trotzdem ziehen die restlichen 5 Abgeordneten ebenfalls in den Bundestag. Diese 5 Abgeordneten nennt man Überhangmandate.

Was sind Ausgleichsmandate?

Wenn eine Partei Überhangmandate erhalten hat, erhalten die anderen Parteien Ausgleichsmandate. Durch diese zusätzlichen Mandate soll das Verhältnis zwischen den Parteien und den abgegebenen Stimmen sichergestellt werden.

Mitglieder des Bundestags und Sitzverteilung

An der Spitze des Bundestags steht der Bundestagspräsident1. Der Bundestag setzt sich derzeit aus vier Fraktionen zusammen. Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Abgeordneten, um ihre Interessen und Ziele durchzusetzen. Die stärkste Fraktion ist die CDU/CSU mit 309 Sitzen, gefolgt von der SPD mit 193 Sitzen. Die Linke hat 64 Sitze und die Fraktion Bündnis 90/die Grünen hat 63 Sitze. Ein Fraktionsloser gehört ebenfalls dem Bundestag an.

Da eine Partei ihre Interessen oft nicht alleine durchsetzen kann, schließen sich im Bundestag oft zwei Parteien zur Regierungsbildung zusammen, um gemeinsam ihre Ziele zu erreichen. Dies nennt man „Große Koalition“. Sie besteht zurzeit aus der Union CDU/CSU und der SPD. Die Parteien, die nicht zur Regierungskoalition gehören, also Die Linke, Bündnis 90/die Grünen und der Fraktionslose, bilden die Opposition. Die Mitglieder der Opposition kontrollieren und kritisieren die Koalition und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Demokratie.

1 Dieses Organ wird in einem der folgenden Artikel dieser Serie näher erläutert.

2 Mit der Erststimme wählt man einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. In Deutschland gibt es 299 Wahlkreise, die gleichmäßig aufgeteilt sind. Somit sind alle Regionen im Bundestag vertreten. Diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten, ziehen direkt in den Bundestag ein à 299 Direktmandate im Bundestag.

3 Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei. Die Parteien haben vor der Wahl Listen erstellt, auf denen Personen sind, die in den Bundestag einziehen wollen. Wie viele Personen einer Partei in den Bundestag einziehen hängt von den Stimmen ab, die die Partei erhalten hat. Die Zweitstimme entscheidet daher, wie stark eine Partei im Bundestag vertreten ist. à 299 Mandate im Bundestag.

Viele Grüße

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Noch 12 Wochen bis zur Wahl!

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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