08.12.2017
Bis Ende 2017 müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Gemäß der Bayerischen Bauordnung müssen Schlafräume, Kinderzimmer, sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Diese sind so einzubauen, dass Brandrauch frühzeitig erkannt werden kann. Somit sollen die Bewohner rechtzeitig vor einem Brand gewarnt werden.
Die Eigentümer der Wohnung sind für die Installation der Warnmelder verpflichtet. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft sind die unmittelbaren Besitzer verantwortlich, soweit der Eigentümer die Verpflichtung nicht selbst übernimmt. Somit ist ein Vermieter einer Wohnung verpflichtet, Rauchwarnmelder einzubauen, für die Wartung der Rauchwarnmelder (z. B. Batteriewechsel) ist der Mieter zuständig.
Laut Vorschrift müssen alle Wohnungen bis zum 31.12.2017 mit Rauchwarnmeldern in den entsprechenden Räumen ausgestattet sein.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
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