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Organe im Bezirk Unterfranken

11.07.2018
Was sind die Organe des Bezirks Unterfranken? Welches erfüllt welche Aufgaben?

Es gibt folgende Bezirksorgane des Bezirks Unterfranken:
-       der Bezirkstag
-       der/die Bezirkstagspräsident/in
-       der Bezirksausschuss und die weiteren Ausschüsse
-       die Bezirksbediensteten

Bezirkstag
Er ist das oberste politische Organ des Bezirks Unterfranken. Der Bezirkstag besteht aus 20 Mitgliedern, welche ehrenamtlich tätig sind. Sie werden für eine Dauer von fünf Jahren von den wahlberechtigten Bürgerinnen/Bürgern1 aus Unterfranken gewählt.

Bezirkstagspräsident/in
Sie/Er wird von den Bezirkstagsmitgliedern aus deren Mitte (d. h. der/die Bezirkstagspräsident/in ist ein Bezirkstagsmitglied) gewählt. Diese Wahl findet in der konstituierenden Sitzung statt. Die konstituierende Sitzung ist das erste Zusammentreten des neu gewählten Bezirkstags. Die Wahldauer des Präsidenten/der Präsidentin beträgt fünf Jahre. Der/Die Bezirkstagspräsident/in führt den Vorsitz im Bezirkstag von Unterfranken und in den Ausschüssen (soweit er/sie dies nicht seiner/ihrer Stellvertretung oder einem anderen Bezirkstagsmitglied übertragen hat). Er/Sie vertritt den Bezirk nach außen und vollzieht die Beschlüsse des Bezirkstages und seiner Ausschüsse.

Seit 2007 ist Herr Erwin Dotzel (wohnhaft in Wörth am Main, Mitglied der CSU) als Bezirkstagspräsident im Amt.

Bezirksausschuss
Dieser wird vom Bezirkstag bestellt. Er besteht aus dem/der Bezirkstagspräsidenten/in als Vorsitzendem/Vorsitzender und weiteren Bezirksräten/Bezirksrätinnen.

Der Bezirksausschuss bereitet die Verhandlungen des Bezirkstags vor und beschließt über die Angelegenheiten, die ihm vom Bezirkstag übertragen wurden. Er ist z. B. zuständig für die Wirtschafts- und Strukturangelegenheiten der Bezirkseinrichtungen2 und die Vorbereitung und den Vollzug des Bezirkshaushalts. Bezirkshaushalt ist die Planung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr.

Weitere Ausschüsse und Fachbeiräte
Zusätzlich zum Bezirksausschuss kann der Bezirkstag zur Vorbereitung und Abwicklung wichtiger Themen beratende und beschließende Ausschüsse und Fachbeiräte bestellen. Der Unterschied ist, dass beratende Ausschüsse die Entscheidungen des Bezirkstags vorbereiten, während beschließende Ausschüsse anstelle des Bezirkstags Beschlüsse fassen.

Im Bezirk Unterfranken gibt es folgende Ausschüsse:
-       der Sozialausschuss (berät über den Sozialhaushalt, erlässt Richtlinien, entscheidet über die
        grundsätzlichen Angelegenheiten der Sozialhilfe, etc.)
-       der Rechnungsprüfungsausschuss (ist ein Pflichtausschuss, berät über die Berichte der überörtlichen
         Rechnungs- und Kassenprüfungen, ist zuständig für die örtliche Rechnungsprüfung der
         Jahresrechnung des Bezirks, etc.)
-       der Wahlprüfungsausschuss (befasst sich mit den Ergebnissen der Bezirkswahl)
-       der Personalausschuss (berät über Personalangelegenheiten und zusammen mit dem
         Bezirksausschuss über den Stellenplan, etc.)
-       der Bau- und Umweltausschuss (berät über den Bauhaushalt, ist zuständig für Angelegenheiten des
         Umweltschutzes, beschließt über die Planung von Baumaßnahmen, die über 300.000 Euro kosten,
         etc.)
-       der Kulturausschuss (berät über den Haushalt der Unterfränkischen Kulturstiftung, entscheidet über
         Angelegenheiten aus dem Kulturbereich, erlässt Richtlinien im Kulturbereich, etc.)
-       der Vergabeausschuss (entscheidet über sämtliche Vergaben nach Vorlage und Prüfung der
        eingeholten Angebote, entscheidet über Verträge im Vergabebereich, etc.)
-       der Geschäftsordnungsausschuss (berät über die Satzung über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger
        Bezirksbürger/innen = Entschädigungssatzung, berät über die Geschäftsordnung des Bezirkstags
         von Unterfranken)
-       der Planungs- und Koordinierungsausschuss (ermittelt den Bedarf der psychiatrischen Versorgung,
        entwickelt Planungskonzepte, etc.)

Im Bezirk Unterfranken gibt es folgende Fachbeiräte:
-       das Partnerschaftskomitee (tagt regelmäßig um die deutsch-französische Freundschaft zu erhalten,
        überwacht die laufende Arbeit des Partnerschaftsreferates, etc.)
-       der Jugendbeirat (berät den Bezirkstag in allen grundsätzlichen Angelegenheiten junger Menschen
         in Unterfranken, wie z. B. bei der ideellen und finanziellen Förderung der Jugendarbeit)

Bezirksbedienstete
Dies sind Arbeitnehmer/innen des Bezirks. Der Bezirk Unterfranken ist Arbeitgeber (bei Beamten/Beamtinnen Dienstherr genannt) für rund 3000 Menschen in unterschiedlichen Berufsgruppen. Beispielweise sind dies Ärzte/Ärztinnen, Pflegepersonal, Lehrer/innen, Verwaltungspersonal und Handwerker/innen. Der/Die Vorgesetzte aller Bezirksbediensteten ist der/die Bezirkstagspräsident/in.

* Dieses Organ/dieser Begriff wird in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erläutert.

1 Im Artikel „Aktives Wahlrecht bei der Landtags-und Bezirkswahl“ wird erklärt ab wann man ein wahlberechtigtet Bürger ist.

2 Eine Bezirkseinrichtung ist z. B. das Bezirkskrankenhaus in Lohr.


Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

                                                             Noch 13 Wochen bis zur Wahl!

                                                                   
                                                               

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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