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02.08.2017
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Be-bauungsplanes „Westlicher Ortsrand II“ Nr. 10.09
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2017 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Westlicher Ortsrand II“ Nr. 10.09 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Westlicher Ortsrand II“ unter der Nr. 10.10 für die Fl.Nr. 7000/18, Waldweg 14, dahingehend, dass eine Hinterliegerbebauung ermöglicht wird. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit dem Grundstückseigentümer wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass dieser die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernimmt.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03. Jedermann kann Anregungen und Bedenken zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bis einschließlich 18.09.2017 vorbringen.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 31.07.2017
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen