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19.09.2019
Damit Ihre jährliche Gebührenabrechnung korrekt ist, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle gemeindlichen Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
Damit Ihre jährliche Gebührenabrechnung korrekt ist, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, alle gemeindlichen Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.
Die Eichgültigkeit unserer Wasserzähler – von vielen auch „Wasseruhr“ genannt – beträgt
6 Jahre.
Daher sind wir als Ihr Wasserversorger verpflichtet Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen. Mit Hilfe der EDV überwachen wir die Eichfristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.
Ab der 38. Kalenderwoche 2019 werden die Wasserzähler, Einbau 2013 ausgetauscht. Es gibt keine Vorabterminierung. Die Mitarbeiter kommen spontan zu Ihnen nach Hause. Sollten Sie nicht anzutreffen sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Terminabsprache.
Bitte unterstützen Sie uns beim Turnustausch und gewähren Sie den Mitarbeitern den Zutritt zum Wasserzähler.
Beachten Sie, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit frei zugänglich sein müssen. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in näherer Umgebung abgestellt sein.
Kategorien: Gemeinde & Bürger