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Friedhof - Doppelgräber

04.06.2025
Was sind Doppelgräber?

Bei allen Doppelgräbern handelt es sich um Erdgräber. Es können maximal vier Verstorbene mit gleichzeitig laufenden Ruhefristen, egal ob Sarg oder Urne, dort bestattet werden. Eine gärtnerische Gestaltung und Unterhaltung ist notwendig. Die Laufzeit beträgt beim Ersterwerb aller Doppelgräber 20 Jahre; die Ruhefrist eines Verstorbenen, der im Sarg bestattet wird beträgt 20 Jahre und bei einer Bestattung in der Urne 15 Jahre.

Nutzung, Pflege und Instandhaltung

  • Anpflanzungen dürfen nur auf dem Grab vorgenommen werden, um alles außerhalb kümmert sich die Gemeinde.
  • Spätestens sechs Monate nach der Beisetzung müssen verdorrte Kränze o. ä. entfernt und das Grab würdig hergerichtet, gärtnerisch angelegt und in diesem Zustand erhalten werden.
  • Zur Bepflanzung dürfen nur geeignete Gewächse verwendet werden, welche die benachbarten Gräber nicht beeinträchtigen. Sie dürfen eine maximale Höhe von 1,30 m nicht überschreiten.
  • Hochgewachsene Pflanzen wie Zwergsträucher, strauch- oder baumartige Pflanzen und Bäume auf den Gräbern müssen erst von der Gemeinde genehmigt werden.
  • Es ist verboten Grabhügel anzulegen.

Grabmal und Beschriftung
Die Errichtung sowie wesentliche Änderungen von Grabmalen bzw. Grabsteinen bedarf der Erlaubnis der Gemeinde. Sie dürfen im Regelfall die Maße 1,30 m x 1,60 m x 0,35 m (Höhe x Breite x Stärke) nicht überschreiten. Grabeinfassungen dürfen maximal 15 cm aus der Erde herausragen und nur innerhalb des Grabes verlegt werden. Grabplatten sind erlaubt, sofern sie nicht höher sind als die Grabeinfassung sind.

Welche Arten von Doppelgräbern gibt es? Gibt es Unterschiede?
Auf dem Friedhof in Niedernberg gibt es Doppelgräber im Grabfeld „Alter Teil“, Doppelgräber im Rasengrabfeld sowie Doppelgräber im Grabfeld „Alter Teil“ mit extra Breite.

Das Doppelgrab im Rasengrabfeld unterscheidet sich in einem Punkt. Hier werden statt den Grabeinfassungen Metallrahmen verwendet, welche von der Gemeinde auf Kosten des Nutzungsberechtigten gesetzt werden. Grabplatten sind hier ebenfalls erlaubt, sofern sie innerhalb des Metallrahmens und bodengleich verlegt werden.

Der Unterschied beim Doppelgrab im Grabfeld „Alter Teil“ mit extra Breite ist, wie der Name schon sagt, die Breite. Hier wird unterschieden, ob das Grab 3 m oder 4 m breit ist. Hier sind ausschließlich Nachbelegungen zulässig. Ein Neuerwerb ist ausgeschlossen.

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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