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15.06.2016
Um Kollisionen in der Schulstraße zwischen der Hintermauer und der Hauptstraße zu vermeiden, ist die Einfahrt von Westen aus in diesen Straßenabschnitt verboten.
Allgemeine Bedeutung des Verkehrszeichens „Einfahrt verboten“:
Das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ ist ein rundes, rotes Schild mit einem weißen Balken in der Mitte und steht auf der rechten Seite der Fahrbahn (oder auch beidseitig). Dieses Zeichen untersagt die Einfahrt eines Fahrzeugs in die jeweilige Fahrtrichtung. Das Verbot der Einfahrt in die Straße gilt nicht, wenn ein Zusatzzeichen (z.B. Radfahrer frei) unter dem Schild angebracht ist und den auf dem Schild dargestellten Verkehrsteilnehmer somit ausnimmt.
Das „Einfahrt Verboten“-Schild in der Schulstraße:
Um Unfälle und Schäden an Autos, Fußgängern, Radfahrern und Häusern zu vermeiden, wurde das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ angebracht. Dieses wurde in der Vergangenheit immer häufiger missachtet.
Ein Gefahrenpunkt ist die eingeschränkte Sicht von Westen aus in den Abschnitt der Schulstraße. Bei Gegenverkehr besteht die Gefahr, dass die beiden Autos kollidieren. Da dieser Straßenabschnitt ein Hauptweg für viele Schulkinder ist und auch keine Gehwege vorhanden sind, entsteht durch das verbotene Einfahren von Autos auch eine Gefahr für die Kinder.
Ausnahmeregelungen:
Anlieger in dem Abschnitt der Schulstraße müssen ebenfalls das Verbotsschild beachten.
Da es sich um keine Einbahnstraße handelt, dürfen die Anlieger jedoch von ihrem Grundstück aus in beide Richtungen auf der Straße fahren. Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt den Radfahrern die Zufahrt in die Straße in beide Richtungen.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger