06.07.2016
Fortsetzung des Artikels der letzten Ausgabe über die Arten und die Beantragung/Abholung von Reisepässen.
Auch für die Beantragung dieser Reisepass-Arten wird ein aktuelles biometrietaugliches Passbild und falls vorhanden der bisherige Reisepass benötigt. Der Antrag kann ebenfalls nur persönlich gestellt werden, die Abholung kann mittels Vollmacht erfolgen.
Der Expresspass ist, wie der „normale“ Reisepass, mit 32 oder 48 Seiten erhältlich.
Die Lieferung des Dokuments findet innerhalb von drei Werktagen statt.
Der 32-Seiten-Pass kostet bis zum 24. Lebensjahr 59,50 € und ab der Vollendung des 24. Lebensjahres 91,00 €. Der 48-Seiten-Pass kostet bis zum 24. Lebensjahr 91,50€ und ab der Vollendung des 24. Lebensjahres 113,00 €.
Er hat die gleiche Gültigkeitsdauer wie der „normale“ Reisepass.
Den vorläufigen Reisepass kann man nur in dringenden Fällen beantragen. Man benötigt einen Nachweis, dass kein Expresspass mehr möglich ist.
Er ist ein Jahr gültig und kostet 26,00 €.
Der vorläufige Reisepass wird direkt vor Ort ausgestellt.
Sie sollten sich zudem vorher erkundigen, ob an Ihrem Reiseziel ein vorläufiger Reisepass überhaupt anerkannt wird. Bei einer Einreise in die USA wird dieser beispielsweise nicht akzeptiert.
Ein Kinderreisepass wird bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt.
Er ist sechs Jahre, maximal jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
Der Kinderreisepass kann sofort ausgestellt werden und kostet 13,00 €.
Man braucht die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter (bei alleinsorgeberechtigtem Elternteil die Vorlage einer Negativbescheinigung des Jugendamts).
Die Aktualisierung ist während der Gültigkeitszeit durch Einfügen eines aktuellen Bildes und Angabe der aktuellen Größe möglich und kostet 6,00 €.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger