Niedernberg Niedernberg

Einrichtung von Übermittlungssperren für Wahlen

22.08.2017
Vor Wahlen fragen die Parteien und Wählergruppen die Meldebehörden an und bitten um die Kontaktdaten von Bürgerinnen und Bürgern, um u. a. Wahlwerbung für Ihre Partei zu machen.

Die Einwohnermeldeämter dürfen den Parteien/Wählergruppen Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift der Wahlberechtigten geben. Die Geburtsdaten dürfen nicht mitgeteilt werden.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit diesen Datenübermittlungen/Auskunftserteilungen zu widersprechen. Wenn Sie einmal widersprochen haben, wird dies im System hinterlegt und es wird solange so gespeichert, bis Sie schriftlich den Widerspruch zurückziehen.

 Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, kommen Sie persönlich im Rathaus vorbei oder reichen Sie Ihren Widerspruch schriftlich (per Post an Gemeinde Niedernberg, Hauptstr. 54, 63843 Niedernberg oder per E-Mail an e.bieber@niedernberg.de) ein.

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen

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