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29.01.2020
Seit dem 01.01.2020 gilt eine neue Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Windelprojekt.
Was gilt in der bisherigen Zweckvereinbarung?
Seit 01.01.2009 besteht eine Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit beim gemeinsamen „Windelprojekt“ zwischen den Landkreiskommunen und dem Landkreis Miltenberg. Seitdem stehen Erziehungsberechtigten im Landkreis Miltenberg 26 Windelsäcke für Kleinkinder zu. Diese sind in der Gemeinde kostenlos erhältlich, in der das Kind zum Zeitpunkt der Geburt seinen ersten Wohnsitz hat. Zuzüge von außerhalb des Landkreises können für die Restmonate ebenfalls noch Windelsäcke erhalten. Die Kosten teilen sich der Landkreis Miltenberg und die Kommunen je zur Hälfte.
Welche Regelung ist neu in der Zweckvereinbarung?
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz des Kreistages möchte durch die Förderung des Einsatzes von Mehrwegwindeln die Familien unterstützen und gleichzeitig zur Abfallvermeidung beitragen. In seiner Sitzung Mitte Oktober beschloss der Ausschuss, dass Familien auf Antrag für jedes im Landkreis Miltenberg wohnende Kind beim Kauf von Mehrwegwindeln einen Zuschuss von bis zu 100,00 € pro Jahr im ersten und im zweiten Lebensjahr erhalten. Auch hier teilen sich der Landkreis Miltenberg und die Kommunen die Kosten zur Hälfte.
Was muss ich tun?
Mehrwegwindeln:
Für den Zuschuss müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Wohnortgemeinde des Kindes, bei der Gemeinde Niedernberg, stellen. Den Zuschuss bekommen Sie überwiesen. Wird der Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln gezahlt, werden keine kostenlosen Windelsäcke mehr ausgegeben.
Weitere Infos sowie der Antrag sind im Internet unter www.landkreis-miltenberg.de (Merkblätter – „Abfallwirtschaft - Verwendung von Mehrwegwindeln oder Windelsäcken“) oder im Rathaus erhältlich.
Windelsäcke:
Windelsäcke erhalten Sie weiterhin im Rathaus.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger