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Die Gemeinde informiert - Wald- und Grasbrandgefahr

29.07.2020
In unserer Region herrscht hohe Wald- und Grasbrandgefahr.

Durch die anhaltende Trockenheit in den letzten Wochen hat die Wald- und Grasbrandgefahr stark zugenommen. Die Gefährdungsstufe der Waldbrandgefahr liegt bei uns zurzeit bei Stufe 3 bis 4 (mittlere bis hohe Gefahr). Die Gefährdungsstufe der Grasbrandgefahr liegt bei Stufe 4 (hohe Gefahr). Nur ein winziger Funke kann bei dieser Trockenheit einen Brand auslösen. Vor allem das Rauchen und das Liegenlassen von Glasflaschen bzw. Glasscherben können zu einer großen Gefahr führen, da diese mit der bündelnden Sonneneinstrahlung Gräser entzünden können. Ebenso sollten Autos nicht auf einer trockenen Wiese geparkt werden, da die heißen Fahrzeugteile die ausgetrockneten Gräser in Brand setzen könnten.

Spezielle Verbote im WalI
Im Bayerischen Waldgesetz sind die Verbote im Wald aufgeführt. Demnach darf im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m kein offenes Licht angezündet oder verwendet werden. Unter offenes Licht versteht man Licht, das mittels einer Flamme erzeugt wird (z. B. Gaslampen, Streichhölzer). Des Weiteren dürfen brennende oder glimmende Sachen nicht weggeworfen oder unvorsichtig gehandhabt werden.
Außerdem ist im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Oktober das Rauchen verboten.
Verstöße gegen die Vorschriften können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 € belegt werden.

Feuerstätten im Freien
Offene Feuerstätten müssen von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen oder sonstigen brennbaren Stoffen (z. B. Hecken, Bäume, etc.) mindestens 5 Meter, von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein. Die Entfernung zum Wald beträgt mindestens 100 Meter (siehe „Spezielle Verbote im Wald“).
Ausnahmen hierbei sind z. B, Grillgeräte und Heizpilze. Hier müssen die vom Hersteller angegebenen Abstände beachtet werden.

Sollten Sie ein offenes Feuer innerhalb des erlaubten Bereichs entzünden muss folgendes beachtet werden:

  • Das offene Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und darf nur im Freien entzündet werden.
  • Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.
  • Löschmittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten.
  • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Übrig gebliebenes Brennmaterial ist wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Meldung eines Brandes
Sollte es zu einem Brand kommen, muss dieser unverzüglich bei der Feuerwehr (112) gemeldet werden. Wenn jemand die Feuerwehr vorsätzlich oder fahrlässig alarmiert, ist dieser zum Ersatz der Kosten verpflichtet (Art. 28 Bayerisches Feuerwehrgesetz).
Eine Voranmeldung eines erlaubnisfreien Feuers erfolgt nicht.

Links zu aktuellen Meldungen
Hier können Sie die aktuellen Meldungen über die Waldbrandgefahr nachschauen:
https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/waldbrand.html
Hier können Sie die aktuellen Meldungen über die Grasbrandgefahr nachschauen:
https://www.wettergefahren.de/warnungen/indizes/grasland.html

Die Trockenzeit erfordert absolute Aufmerksamkeit. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, denn nur ein Funke genügt um einen Brand auszulösen.

 
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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