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Die Gemeinde informiert Spezial - Der Bundestag - Wahlrechtsgrundsätze

15.09.2021
Bis zur Bundestagswahl 2021 sind es noch 2 Wochen

Was sind Wahlrechtsgrundsätze?

Die Wahlrechtsgrundsätze sind Rechte, die jede/r Bürger/in nach dem Grundgesetz besitzt. Sie sollen sicherstellen, dass die Wahl demokratisch und rechtens abläuft.

Welche Wahlrechtsgrundsätze gibt es?

Die unmittelbare Wahl:
Unmittelbare Wahl bedeutet, dass die Stimme, welche die Wähler/innen abgeben unmittelbar, also direkt, an eine Person oder eine Partei geht.

Die allgemeine Wahl:
Die allgemeine Wahl bedeutet, dass grundsätzlich jeder Mensch das Recht hat zu wählen.

Die geheime Wahl:
Die geheime Wahl bedeutet, dass jeder das Recht hat zu wählen, ohne seine Stimmabgabe bekannt machen zu müssen. Es wird also sichergestellt, dass der/die Wähler/in während des gesamten Wahlvorganges nicht beobachtet oder gefilmt werden kann.

Die gleiche Wahl:
Die gleiche Wahl bedeutet, dass jede Stimme gleich viel zählt und jeder frei von Geschlecht, Beruf oder Alter gleich viele Stimmen vergeben darf.

Die freie Wahl:
Die freie Wahl bedeutet, dass der/die Wähler/in sich frei entscheiden darf, für wen er/sie stimmt. Dazu zählt auch, dass kein Druck von Dritten ausgeübt werden darf. Auch Wahlwerbung innerhalb und außerhalb des Wahllokals sind verboten um vor einer Manipulation der Wahl zu schützen.

 

Gibt es Einschränkungen bei den genannten Grundsätzen?

Zum Schutz der Wahl werden einzelne Wahlrechtsgrundsätze eingeschränkt. Die Einschränkung der allgemeinen Wahl verhindert zum Beispiel, dass jeder Mensch auf der Welt für den deutschen Bundestag abstimmen darf. Im Bundeswahlgesetz ist deshalb genau definiert, wer wählen darf. Für alle Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen gilt dann die allgemeine Wahl. Es dürfen also keine weiteren Personen ausgeschlossen werden. Welche Voraussetzungen das sind erfahren Sie in einem anderen Artikel.

Auch der Grundsatz der gleichen Wahl wird im Wahlsystem zum deutschen Bundestag eingeschränkt. Durch die sogenannte „Fünf-Prozent-Hürde“ verfallen alle Stimmen der Parteien, welche nicht mehr als fünf Prozent der Gesamtstimmen erhalten haben. Diese Einschränkung erleichtert die Mehrheitsbildung im Bundestag, da verhindert wird, dass zu viele Parteien im Bundestag sitzen.

 
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Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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