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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Wahlrechtsgrundsätze

05.02.2020
Was bedeuten die Wahlrechtsgrundsätze?

Die Gemeinderatsmitglieder werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt.

Allgemeine Wahl bedeutet, dass alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen unabhängig von ihrem Geschlecht, Beruf, Religion, etc. wählen gehen dürfen.

Wahlen müssen gleich sein, das bedeutet, dass jede Stimme gleich viel wert ist.

Das unmittelbare Wahlrecht besagt, dass das Volk die Gemeinderatsmitglieder direkt in den Gemeinderat wählt.

Weiterhin müssen Wahlen frei sein. Die Wähler dürfen bei ihrer Stimmabgabe nicht beeinflusst oder zur Wahl gezwungen werden.

Es muss auch sichergestellt sein, dass niemand mitbekommt, wen man wählt. Demnach müssen Wahlen geheim sein.


Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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