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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Wahlorgane

25.09.2019
Heute informieren wir Sie über die Wahlorgane bei den Kommunalwahlen.

Was ist ein Wahlorgan?

Ein Wahlorgan ist dafür zuständig, die Wahl zu leiten, vorzubereiten und durchzuführen.

Welche Wahlorgane gibt es bei der Kommunalwahl?

Zu den Wahlorganen bei der Kommunalwahl gehören

  • der Wahlleiter,
  • der Gemeindewahlausschuss,
  • der Kreiswahlausschuss,
  • ein Wahlvorsteher und ein Wahlvorstand für jeden Stimmbezirk und
  • ein Briefwahlvorsteher und ein Briefwahlvorstand.

Niemand darf in mehreren Wahlorganen aktiv sein.

Wahlleiter

Es gibt einen Wahlleiter für die Gemeindewahl und einen Wahlleiter für die Landkreiswahlen.
Der Wahlleiter ist eine Person, die eine Wahl organisiert und überwacht. Auf Gemeindeebene wird sie sowie ein Stellvertreter vom Gemeinderat berufen, auf Landkreisebene vom Kreistag. Die Person darf nicht für die entsprechende Wahl kandidieren, eine Aufstellungsversammlung* leiten oder Beauftragter für einen Wahlvorschlag sein.

Ausschüsse

Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und des Kreiswahlausschusses (außer der Bürgermeister und der Landrat) sind ehrenamtlich tätig.

Gemeindewahlausschuss
Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister (Vorsitzender) und mindestens vier Beisitzern. Die Beisitzer wählt der Gemeinderat und bestellt außerdem aus den Wahlberechtigten für jeden Beisitzer eine Stellvertretung. Der Gemeindewahlausschuss leitet die Gemeindewahlen und stellt das Wahlergebnis fest. Ebenso wird er für jede Wahl neu gebildet und besteht auch nach der Wahl nur so lange, bis alle Arbeiten erledigt wurden.

Kreiswahlausschuss
Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Landrat (Vorsitzender) und mindestens vier Beisitzern. Die Beisitzer und ihre Stellvertreter werden vom Kreistag gewählt. Der Kreiswahlausschuss leitet die Wahl der Kreisräte im Landkreis und stellt das Wahlergebnis fest. Ebenso wird er für jede Wahl neu gebildet und besteht auch nach der Wahl nur so lange, bis alle Arbeiten erledigt wurden.

Wahlvorsteher und Wahlvorstand
Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher (Vorsitzender), seinem Stellvertreter und mindestens drei Beisitzern. Die Mitglieder des Wahlvorstandes und die benötigten Hilfskräfte werden aus den Wahlberechtigten und den Gemeindebediensteten, durch die Gemeinde, berufen. Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Dieser leitet und überwacht die Wahlhandlung. Am Ende der Wahlhandlung sowie am darauffolgenden Tag ermittelt er das Wahlergebnis des Stimmbezirks. Damit der Wahlvorstand beschlussfähig ist, müssen mindestens drei Mitglieder (darunter Wahlvorsteher, Schriftführer oder Stellvertreter) anwesend sein.

Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand

Für den Briefwahlvorsteher und den Briefwahlvorstand gilt das gleiche wie für den Wahlvorsteher und den Wahlvorstand.

*Dieser Begriff wird in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erläutert.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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