Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Die Geschäftsordnung des Gemeinderats

30.10.2019
Was ist in der Geschäftsordnung geregelt?

Der Gemeinderat ist verpflichtet eine Geschäftsordnung zu erlassen. Sie wird alle 6 Jahre neu erlassen, da mit Ablauf der Wahlzeit des Gemeinderats die Geschäftsordnung des alten Gemeinderats außer Kraft tritt. Sie bildet die Grundlage für das Handeln und Zusammenwirken der Organe. Durch diese können die Gemeinden im Rahmen der Gesetze gemeindliche Besonderheiten berücksichtigen.

Die Geschäftsordnung besteht aus

  • Pflichtinhalten (Das sind Regelungen, die aufgrund der Gemeindeordnung getroffen werden müssen, z. B., Bestimmungen über die Frist und Form der Sitzungseinladungen, sowie über den Geschäftsgang des Gemeinderats und seiner Ausschüsse.)
  • Freiwilligen Pflichtinhalte (Regelungen, die nicht zum Pflichtinhalt gehören, aber im konkreten Fall der ausdrücklichen Regelung in der Geschäftsordnung bedürfen, z. B. Bildung eines Ferienausschusses.)
  • Sinnvolle Ergänzungen (Regelungen die nicht unbedingt in der Geschäftsordnung aufgenommen werden müssen, weil ein einfacher Beschluss des Gemeinderats ausreichen würde, die aber in der Geschäftsordnung, aufgrund der generellen Bedeutung, des Sachzusammenhangs und der logischen Abrundung richtig platziert sind, z. B. Regelung über die Form der Protokollführung.)
  • Empfehlungen (Empfehlungen an den Bürgermeister in Angelegenheiten, die in dessen originären Zuständigkeiten fallen z. B. als Vorsitzender des Gemeinderats (z. B. Empfehlung zu den komplizierten Tagesordnungspunkten Vorlageberichte mitzuschicken))
  • Wiederholungen aus der Gemeindeordnung (Regelungen, die lediglich den Gesetzestext der Gemeindeordnung wiederholen, aber das Bild der Geschäftsordnung sinnvoll abrunden, z. B. die ausschließlichen Zuständigkeiten des Bürgermeisters.)

In der Geschäftsordnung der Gemeinde Niedernberg ist u. a.

  • der Aufgabenbereich des Gemeinderats, der Ausschüsse und des Bürgermeisters,
  • die Rechtsstellung der Gemeinderatsmitglieder (Rechte und Pflichten der Mitglieder),
  • die Ausschussbildung (Verfahren für Sitzverteilung, Vorsitz der Ausschüsse, Auflösung),
  • die Stellvertretung des Bürgermeisters (2. und 3. Bürgermeister),
  • der Geschäftsgang des Gemeinderats und der Ausschüsse (Vorbereitung der Sitzungen, Tagesordnung, Form und Frist der Einladung, Sitzungsverlauf, Abstimmung in Sitzungen, Sitzungsniederschrift, etc.) und
  • die Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen

geregelt.

Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg finden Sie auf www.niedernberg.de (Gemeinde & Bürger – Downloads – Satzungen und Richtlinien)


Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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