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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Briefwahl - Teil 2

26.02.2020
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen und wohin mit meinem Wahlbrief?

Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?
Bis spätestens Freitag, 13.03.2020, 15:00 Uhr kann ein Wahlschein beantragt werden. Online kann bis Mittwoch, 11.03.2020, 12:00 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.

Wohin mit meinem Wahlbrief?
Der fertige rote Wahlbrief (der den blauen, grünen und weißen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein enthält) kann bis spätestens Sonntag, 15.03.2020, 18:00 Uhr, im Rathaus, Hauptstraße 54, eingeworfen werden. Eine Entgegennahme im Wahllokal ist nicht möglich.

* Erläuterungen hierzu finden Sie in einem anderen Artikel dieser Serie.
  
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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