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Die Gemeinde informiert Spezial - Kommunalwahlen - Ausschüsse des Kreistags

05.12.2019
Der Kreistag* ist die gewählte Vertretung des Volkes im Landkreis.

Wie auch beim Bundes- oder Landtag werden verschiedene Ausschüsse gebildet, in denen einzelne Mitglieder des Kreistags sitzen, um in einer kleinen Gruppe zum Beispiel über Themen zu diskutieren oder eine Lösung für ein Problem zu finden. Die Ausschüsse beschränken sich dabei auf Themen, die in ihrem Themengebiet liegen.

Wie bei den Ausschüssen des Gemeinderats, kann der Kreistag in seiner Geschäftsordnung* festlegen, ob die Ausschüsse beschließend oder vorberatend sind. Beschließende Ausschüsse dürfen in Angelegenheiten, die ihnen der Kreistag übertragen hat, selbstständig entscheiden. Beratende Ausschüsse dagegen empfehlen dem Kreistag oder dem Kreisausschuss einen Beschluss.

Welche Ausschüsse gibt es in der aktuellen Wahlperiode und wie setzen sich diese derzeit zusammen?

Kreisausschuss
Der Kreisausschuss ist ein leitendes Organ. Er ist für den Teil der Verwaltung des Landkreises zuständig, für den weder der Kreistag noch andere Ausschüsse zuständig sind. Darunter fallen zum Beispiel der Brand- und Katastrophenschutz und die Förderung der Denkmalpflege. Neben dem Landrat als Vorsitzenden setzt sich der aktuelle Kreisausschuss aus jeweils 24 Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern zusammen.

Ausschuss für Bau und Verkehr
Der Ausschuss für Bau und Verkehr ist zuständig für die Vorberatung der verkehrlichen Angelegenheiten des Landkreises und die Vorberatung der Baumaßnahmen des Landkreises. Er setzt sich aus 14 Ausschussmitgliedern und dem Landrat (Vorsitz) zusammen.

Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales
Dieser Ausschuss ist zum Beispiel für Schulen oder Beratungsstellen im Landkreis zuständig. Er setzt sich aus 14 Ausschussmitgliedern und dem Landrat (Vorsitz) zusammen.

Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz
Der Ausschuss für Energie, Natur- und Umweltschutz ist zuständig für alle kreiseigenen Angelegenheiten der Energie, des Natur- und Umweltschutzes und der Abfallwirtschaft. Er setzt sich aus 14 Ausschussmitgliedern und dem Landrat (Vorsitz) zusammen.

Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus ist zuständig für die allgemeine Wirtschaftsförderung, insbesondere des Wirtschaftsstandorts Landkreis Miltenberg und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in der Region Bayerischer Untermain, der Pflege und Weiterentwicklung der touristischen Strukturen und des Standortmarketings. Er setzt sich aus 14 Ausschussmitgliedern und dem Landrat (Vorsitz) zusammen.

Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für allgemeine Familienangelegenheiten, sowie für Angelegenheiten der Sport- und Kulturförderung junger Menschen. Er setzt sich aus 8 Ausschussmitgliedern, 6 stimmberechtigten Ausschussmitgliedern, 10 beratenden Ausschussmitgliedern und 22 stellvertretenden Ausschussmitgliedern und dem Landrat (Vorsitz) zusammen.

Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss der Eigenbetriebe, der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtungen mit kaufmännischem Rechnungswesen im Landkreis. Dieser Ausschuss besteht aus 6 Ausschussmitgliedern.

* Dieser Begriff wird in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erläutert.


Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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