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Die Gemeinde informiert spezial - Europawahl - Die Bundesrepublik Deutschland und die EU

07.02.2019
Wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen Deutschland und der EU? Und welchen Einfluss hat der Freistaat Bayern auf die EU?

Wie gestaltet sich das Verhältnis zwischen Deutschland und der EU? Und welchen Einfluss hat der Freistaat Bayern auf die EU?

Verhältnis zwischen Deutschland und der EU
In Art. 23 GG (auch „Europaartikel“ genannt) wird das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland und der EU geregelt. Nach diesem Artikel wirkt Deutschland bei der Entwicklung der EU mit, um ein vereintes Europa zu verwirklichen. Voraussetzung dafür ist, dass die demokratische, rechtsstaatliche, soziale und föderale Grundordnung der EU der Ebene der Bundesrepublik Deutschland entspricht und der Schutz der Grundrechte nach dem Grundgesetz gewährleistet wird. Hierzu kann die Bundesrepublik Deutschland Hoheitsrechte auf die EU übertragen, das bedeutet, dass die übertragenen Aufgaben nicht mehr vom Bundestag in Deutschland wahrgenommen werden, sondern die Organe der EU dafür zuständig sind.

Die Bundesrepublik Deutschland darf aber nicht alle Hoheitsrechte an die EU übertagen, da sie sonst die eigene Staatlichkeit verlieren würde. Deshalb muss in Deutschland ausreichend Raum zur Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse gewährleistet werden.

Einfluss des Freistaates Bayern auf die EU

Die Bundesländer in Deutschland haben die Möglichkeit, die Entscheidungen in der EU zu beeinflussen:

 

1. Beteiligung des Bundesrates
In Angelegenheiten der EU muss die Bundesregierung den Bundesrat informieren und unterrichten. Somit wirkt Bayern bei EU-Angelegenheiten mit, da sich der Bundesrat aus Mitgliedern der Landesregierungen zusammensetzt. Die Bundesregierung übersendet dem Bundesrat Dokumente und Berichte der EU, die für die Länder, also auch für Bayern, interessant sein könnten. Die Bundesregierung muss Auffassungen des Bundesrates berücksichtigen, wenn ein Vorhaben der EU z. B. die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betrifft.

2. Einfluss über Einrichtungen der EU und über eigene Einrichtungen
Durch verschiedene Einrichtungen ist Bayern an der Meinungsbildung der EU beteiligt. Dazu zählt zum Beispiel der Ausschuss der Regionen. Diese Einrichtung vertritt die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften innerhalb der EU. Die Vertreter können Stellung zu EU-Rechtsvorschriften beziehen, die direkt die eigenen Regionen oder Städte betreffen. Deutschland hat in diesem Ausschuss zurzeit 24 Sitze. Der Länderbeobachter ist eine Einrichtung der deutschen Bundesländer. Er unterstützt und informiert den Bundesrat bei der Wahrnehmung seiner Rechte bezüglich Angelegenheiten der EU. Die Landesvertretungen beschaffen Informationen und repräsentieren ihr Land in der EU.

 

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

                                                                                         noch 15 Wochen bis zur Wahl
 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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