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Die Gemeinde informiert spezial - Europawahl - Der gemeinsame Binnenmarkt

11.04.2019
Heute erfahren Sie welche Bedeutung der Binnenmarkt und die vier Grundfreiheiten haben.

Welche Bedeutung hat der gemeinsame Binnenmarkt?
Durch den gemeinsamen Binnenmarkt werden die wirtschaftlichen Kräfte der Staaten, die in diesem Markt zusammengeschlossen sind, gebündelt. Dadurch entsteht ein konkurrenzfähiger großer Wirtschaftsraum.

Die Bedeutung des Binnenmarktes wird erst deutlich, wenn man sich die Frage stellt: Was wäre wenn es die EU nicht geben würde?
Beispiele:
-         Man müsste sich ausweisen, wenn man mit dem Auto oder Zug nach Österreich oder Frankreich fahren würde.
-         Man müsste auch Zoll zahlen, wenn man sich einen italienischen Fiat kaufen möchte.
-         Es gäbe kein gemeinschaftliches Gütesiegel CE (CE bedeutet “Communauté Européenne“, auf Deutsch: Europäische Gemeinschaft. Wenn ein Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, erfüllt dies die Anforderungen der EU-Richtlinien.)

Welche Bedeutung haben die vier Grundfreiheiten?
Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes sind
-         Freier Warenverkehr
-         Freier Personenverkehr
-         Freier Dienstleistungsverkehr
-         Freier Zahlungsverkehr

Der freie Warenverkehr
Durch den freien Warenverkehr gibt es keine mengenmäßigen Ein- und Ausfuhrbeschränkungen. Außerdem sind auch keine Grenzkontrollen oder Zölle für die Waren nötig.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Handelsbeschränkungen jedoch gerechtfertigt werden. Rechtfertigungsgründe können die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sowie der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen, Tieren und Pflanzen sein.

Der freie Personenverkehr
Durch die Freiheit des Personenverkehrs, darf jeder Bürger der EU sich innerhalb der EU frei bewegen und aufhalten. Es ist für jeden EU-Bürger möglich, in einem Mitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Man unterscheidet zwischen zwei Freiheiten:

-         Die Freizügigkeit der Person
und
-         Die Niederlassungsfreiheit für Selbstständige

Die Freizügigkeit der Person
Die Freizügigkeit der Person bezieht sich nur auf Arbeitnehmer.
Einschränkungen des Personenverkehrs sind nur dann erlaubt, wenn die öffentliche Ordnung, die staatliche Sicherheit oder die Gesundheit der einheimischen Bürger gefährdet ist.

Die Niederlassungsfreiheit
Die Niederlassungsfreiheit schützt selbstständige Berufe und juristische Personen, die auf Dauer eine Erwerbs- oder Geschäftstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben.
Diese Freiheit darf keinen diskriminierenden Charakter haben, sondern muss aus „zwingenden Gründen des Allgemeininteresses“ gerechtfertigt, zur Verwirklichung des verfolgten Zieles geeignet und erforderlich sein.

Der freie Dienstleistungsverkehr
Dienstleistungen sind Leistungen, die in der Regel nach Entgelt erbracht werden. Hierzu zählen:
-         Gewerbliche Tätigkeiten z. B. als Versicherungsvertreter
-         Kaufmännische Tätigkeiten z. B. als Kaufmann
-         Handwerkliche Tätigkeiten z. B. als Schreiner
-         Freiberufliche Tätigkeiten z. B. als Zahnarzt

All diese Personen können ihre Dienstleistungen innerhalb der Binnengrenzen der EU anbieten. Somit kann jeder das für sich günstigste Angebot auswählen.

Der freie Kapitalverkehr
Beim Kapitalverkehr geht es um Schutz und Aufsicht der Anleger und Verbraucher. Jeder Bürger kann selbst entscheiden in welchem Land und bei welchem Kreditinstitut er sein Geld anlegen will. Genau dasselbe gilt, wenn er ein Kapital erwerben will.


 

Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten
 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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