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DIE GEMEINDE INFORMIERT SPEZIAL - EUROPAWAHL DAS PASSIVE WAHLRECHT

16.01.2019
Wer kann bei der Europawahl gewählt werden?

Wählbar ist, wer am Wahltag
-           Deutscher ist und
-           das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 Wählbar ist auch, wer am Wahltag
-           das 18. Lebensjahr vollendet hat,
-           die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU besitzt und
-           in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich dort sonst gewöhnlich aufhält

Die Parteien in der Bundesrepublik Deutschland stellen Listen mit ihren Kandidaten und Kandidatinnen für die Europawahl auf. Die Parteien wählen die Kandidaten und Kandidatinnen in geheimer Wahl. Die zehn Bewerberinnen und Bewerber einer Partei, die die meisten Stimmen erreicht haben, können bei der Europawahl gewählt werden.

 
Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen

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