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Die Gemeinde informiert Spezial - Bayerische Staatsregierung

19.07.2023
Wer gehört zur Bayerischen Staatsregierung und welche Aufgaben hat diese?

Die bayerische Staatsregierung ist die oberste Behörde in Bayern und besteht aus der/dem Ministerpräsidenten/in und bis zu 17 Staatsministern/innen und Staatssekretären/innen.

Der/Die bayerische Ministerpräsident/in
Der/die Ministerpräsident/in wird auf fünf Jahre vom Bayerischen Landtag* gewählt. Gewählt werden kann jeder Bayer/jede Bayerin, der/die das aktive Wahlrecht* besitzt und das 40. Lebensjahr vollendet hat.
Unser aktueller Ministerpräsident heißt Dr. Markus Söder, welcher seinen Sitz in der Staatskanzlei am Münchner Hofgarten hat.

Zudem hat der/die Regierungschef/in folgende Aufgaben:

  • Er/Sie bestimmt die Richtlinien der Politik. Gemäß dieser Richtlinien führt jede/r Staatsminister/in seinen/ihren Geschäftsbereich selbstständig und in eigener Verantwortung.
  • Er/Sie leitet die Staatsregierung.
  • Er/Sie vertritt Bayern nach außen.
  • Er/Sie unterzeichnet Staatsverträge.
  • Er/Sie prüft beschlossene Gesetze des Landtags auf ihre Verfassungsmäßigkeit (bedeutet, dass die Gesetze nicht gegen die Verfassung verstoßen), unterzeichnet sie (dies wird auch Ausfertigung genannt) und veröffentlicht sie.

Die Staatsministerien
Der/die Ministerpräsident/in bestimmt die Anzahl und die Abgrenzungen der Staatsministerien. Hierzu braucht er/sie die Zustimmung des Landtags. Derzeit gibt es folgende Staatsministerien in der Bayerischen Regierung:

  • Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
  • Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
  • Staatsministerium der Justiz
  • Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  • Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  • Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
  • Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • Staatsministerium für Digitales

Das Kabinett (Staatsregierung)
Die 14 Staatsminister/innen und 3 Staatssekretäre/innen bilden gemeinsam mit dem/der Ministerpräsidenten/in das Kabinett in Bayern. Die Staatsminister/innen leiten ihr jeweiliges Ministerium (siehe die oben aufgelisteten Staatsministerien). Die drei Staatssekretäre/innen unterstützen und vertreten den jeweiligen Staatsminister/innen, dem sie zugewiesen sind. Die Staatsminister/innen und -sekretäre/innen werden von dem/der Ministerpräsidenten/in berufen und entlassen. Hierzu braucht der/die Ministerpräsident/in die Zustimmung des Landtags.

Die Bayerische Staatskanzlei
Der Leiter der Staatskanzlei heißt Dr. Florian Herrmann. Dieser ist auch für die Bundesangelegenheiten, sowie für Medienpolitik und Bürokratieabbau zuständig. Des Weiteren obliegt ihm die Stimmführung und Vertretung Bayerns im Bundesrat1. Er hat seinen Dienstsitz in München, aber auch in Berlin.

Die Staatskanzlei hat folgende Aufgaben:

  • Unterstützt zusammen mit den Ministerien den/die Ministerpräsidenten/in bei den Bestimmungen der Richtlinien
  • Koordination der Tätigkeiten der Ministerien
  • Vorbereitung von Ministerratssitzungen2 und Beschlüssen von der Staatsregierung
  • Bearbeitung von Anträgen, Erklärungen und Entscheidungen des Ministerpräsidenten und der Staatsregierung
  • Behandlung der Landtagsbeschlüsse
  • Ausfertigung der Gesetze und Rechtsverordnungen
  • Abschluss von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen3 mit Regierungen anderer Länder
  • Pflege der Beziehung zwischen Bund und Ländern nach außen
  • Pflege der Beziehung mit ausländischen Vertretungen (Konsulate) in Bayern
  • Vorbereitung und Durchführung von Staatsempfängen und Staatsbesuchen

Staatskanzlei in München
Staatskanzlei in München

* Dieser Begriff wird in einem anderen Artikel dieser Serie genauer erklärt.

1 Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Durch diesen können die Bundesländer bei der Gesetzgebung mitbestimmen.

2 Die Staatsregierung berät und beschließt in Ministerratssitzungen.

3 Das Verwaltungsabkommen ist ein internationaler Vertrag zwischen Staaten oder anderen Gebietskörperschaften (z. B. Gemeinden)

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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