13.09.2023
Was ist das aktive Wahlrecht und wer besitzt es? Was ist das Wählerverzeichnis?
Das aktive Wahlrecht ist das Recht einer Person, sich an einer Wahl beteiligen zu dürfen, also zu wählen. Wer das aktive Wahlrecht besitzt, wird als wahlberechtigt bezeichnet.
Wer hat bei der Bayerischen Landtagswahl das aktive Wahlrecht?
Aktiv wahlberechtigt
- ist jede/r Deutsche,
- der/die seit mindestens drei Monaten seinen/ihren Hauptwohnsitz (bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt) in Bayern hat
- der/die das Wahlalter erreicht hat (In Bayern liegt das Wahlalter bei 18 Jahren im Gegensatz zu Bundesländern wie z. B. Bremen und Hamburg, wo man bereits mit 16 Jahren wählen gehen darf) und
- der/die nicht vom Wahlrecht (durch Richterspruch, wenn man einen Betreuer hat, o. ä.) ausgeschlossen ist.
Wer hat bei der Unterfränkischen Bezirkswahl das aktive Wahlrecht?
Die Regelungen des aktiven Wahlrechts für die Landtagswahl treffen ebenfalls für die Bezirkswahl zu. Einziger Unterschied ist, dass man seinen Hauptwohnsitz (bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt) seit mindestens drei Monaten im Bezirk (Unterfranken) haben muss.
Was ist das Wählerverzeichnis?
Für jeden Stimmbezirk gibt es ein Verzeichnis, in dem alle Stimmberechtigten der Gemeinde aufgelistet sind. Diese können vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (also vom 18.09. bis 22.09.2023) während der Öffnungszeiten des Rathauses das Wählerverzeichnis einsehen. Circa einen Monat vor der Wahl erhalten alle, die im Wählerverzeichnis aufgelistet sind, eine Wahlbenachrichtigungskarte. Diese enthält Informationen zur Wahl, z. B. wann die Wahl stattfindet oder in welchem Wahllokal man wahlberechtigt ist. Falls der Wähler/die Wählerin am Wahltag verhindert ist und gerne seine/ihre Stimme abgeben möchte, kann er/sie mit dieser Karte einen Wahlschein beantragen. Daraufhin werden die Wahlunterlagen per Post zugesandt und man kann seine Stimme per Briefwahl von Zuhause aus abgeben.
Viele Grüße
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Kategorien: Gemeinde & Bürger