Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit - § 9 Musikunterricht

16.11.2022
Heute informieren wir Sie über die Möglichkeit des Zuschusses für Musikunterricht, den die Musikschüler:innen beantragen können.

Einen solchen Zuschuss können alle Musikschüler:innen erhalten, die ihren Hauptwohnsitz in Niedernberg haben, noch keine 18 Jahre alt sind und eine kommunale, staatliche oder ortsansässige Musikschule besuchen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 20 % der Jahresgebühr, jedoch maximal 120 Euro im Jahr (oder 10 Euro im Monat). Der maximale Zeitraum eines Zuschusses für einen Musikschülers/eine Musikschülerin beträgt fünf Jahre.

Den Zuschussantrag können die Erziehungsberechtigten der Musikschüler:innen formlos mit der Jahresrechnung und der Bankverbindung bei der Gemeinde Niedernberg einreichen.
Um den Zuschuss zu erhalten muss der Antrag spätestens bis zum 31.12 des jeweiligen Jahres für das laufende Jahr bzw. das zurückliegende Schuljahr gestellt werden.

Ausgeschlossen von der Förderung ist der Musikunterricht beim Musikcorps Niedernberg, da dieser bereits separat gefördert wird.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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