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16.03.2022
Heute informieren wir Sie über die Möglichkeit des Zuschusses für Einzelmaßnahmen, den die Vereine beantragen können.
Einen solchen Zuschuss können alle eingetragenen und ortsansässigen Vereine und Gruppierungen beantragen, die im kulturellen, sportlichen, sozialen oder kirchlichen Bereich tätigt sind. Auch müssen sie ihren Sitz in Niedernberg haben. Diese Zuschüsse müssen schriftlich mittels Formular (dieses findet sich auf der Homepage unter Gemeinde und Bürger/Downloads/Formulare) beantragt werden. Die Anträge müssen spätestens drei Monate nach der Durchführung der Aktion bzw. nach der Anschaffung der Gegenstände eingereicht werden. Dem Antrag ist außerdem eine Information beizufügen, ob der Verein oder die Gruppe für die beantragte Maßnahme vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ist das der Fall reduziert sich die Zuschusshöhe entsprechend. Die Höhe der jeweiligen Förderung ist individuell von der Einzelmaßnahme abhängig. Es ist nicht möglich eine Maßnahme über verschiedene Zuschussmöglichkeiten der Gemeinde Niedernberg zu fördern.
Zunächst eine Information zu dem Zuschuss der Jugenderholung. Hierzu zählen Jugendfahrten, Zeltlager und Freizeiten. Für den Zuschuss müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Die Höhe des Zuschusses beträgt
Jetzt folgen Informationen zu Jugendbildungsmaßnahmen. Hierzu zählt die Teilnahme oder Durchführung von Einzelveranstaltungen mit politischen, kulturellen oder sozialen Inhalten. Es zählen keine Dauermaßnahmen, Workshops, Trainings, etc., die außerhalb des Vereins/der Organisation örtlich oder überörtlich stattfinden. Für den Zuschuss müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Hier können 30 % der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden.
Als nächstes werden Ihnen die Zuschüsse zu Bildungsmaßnahmen für Jugendleiter erläutert. Hierzu zählen z. B. Leiterschulungen oder Erste-Hilfe-Kurse sowohl örtlich, als auch überörtlich. Für den Zuschuss müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind können 30 % der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden.
Zuletzt wollen wir Sie noch über den Zuschuss zu den Sachkosten im Jugendbereich informieren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Gegenstände Eigentum des Vereins sind, bzw. im Verein verbleiben. Hierzu zählen technische Geräte wie TV, Beamer, Laptop, PC; Digitalkamera, Musikanlage, Lautsprecheranlage; Zeltmaterial; Möbel für Jugendräume; Musikinstrumente und Sportgeräte. Für diese Bezuschussung benötigen wir die Kopie der bezahlten Rechnung, sowie eine Aufstellung über die Nutzung (Trainingseinheiten Zeitumfang, Altersgruppe). Hier können bei jedem Gegenstand 30 % der jeweilig angefallenen tatsächlichen Kosten bezuschusst werden. Wenn die Gegenstände nicht ausschließlich von Jugendlichen genutzt werden, werden 10 % der angefallenen Kosten bezuschusst.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger