Niedernberg Niedernberg

Die Gemeinde informiert - Satzung zur Förderung der Vereins- und Jugendarbeit - § 7

14.09.2022
Heute informieren wir Sie über die Übungsleiterzuschüsse.

Ein Turn- oder Sportverein kann Zuschüsse zu den Personalkosten beantragen, diese nennt man Übungsleiterzuschüsse. Diese richten sich nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern.

Grundlage für die Gewährung des gemeindlichen Zuschusses ist die Zuschusszusage des Landkreises Miltenberg. Diese muss zusammen mit einer Liste aller aktiven Mitglieder, unter Angaben deren Geburtsjahre, bis zum 01.10. für das vorausgegangene Jahr eingereicht werden. Z. B. muss bis spätestens 01.10.2022 der Antrag für den Zuschuss für das Jahr 2021 eingereicht werden.

Die Gemeinde Niedernberg gewährt denselben Zuschussbetrag wie der Landkreis Miltenberg, z. B. gewährt der Landkreis dem Verein XY einen Zuschuss in Höhe von 30 €, zusätzlich bekommt der Verein XY auch von der Gemeinde 30 €. Insgesamt bekommt XY Zuschuss von 60 €.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.