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Die Gemeinde informiert - Personalausweis und Kinderreisepass

16.12.2020
Die Gebühr des Personalausweises sowie die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses ändern sich zum 01.01.2021

Personalausweis

Die Beantragung eines Personalausweises muss immer persönlich stattfinden, d. h. man muss immer selbst den Ausweis beantragen. Wichtig ist auch, dass man immer ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegt, welches höchstens ein Jahr alt sein darf.

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises beträgt weiterhin bei Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, zehn Jahre und bei Personen, die unter 24 Jahre alt sind, sechs Jahre.

Zum 01.01.2021 wird die Gebühr des Personalausweises für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, von 28,80 € auf 37,00 € erhöht. Für Personen, die unter 24 Jahre alt sind, beträgt die Gebühr weiterhin 22,80 €.

Zusätzlich bekommt man nach der Beantragung eines Personalausweises einen Brief von der Bundesdruckerei mit einer PIN-Nummer. Durch diese PIN-Nummer kann der Ausweis aktivieren werden, um sich mit diesem im Internet auszuweisen. Dies ist keine Pflicht, sondern kann selbst entschieden werden, ob man diese Funktion benötigt oder nicht Wenn man die Online-Funktion nutzen möchte, braucht man zum Auslesen des Personalausweises ein Auslesegerät.

Weitere Information über den Personalausweis finden Sie auch unter https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA-INFO/Index.html.


Kinderreisepass

Kinderreisepässe können nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten notwendig! Wenn nur ein Elternteil beim Antrag dabei ist, muss eine Zustimmungserklärung mitgebracht werden.

Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses betrug bisher sechs Jahre. Diese wird jedoch zum 01.01.2021 auf ein Jahr reduziert, da der Kinderreisepass aufgrund des fehlenden Speichermediums (im Personalausweis ist dies der Chip) keine Identifikationsmöglichkeit besitzt und durch die Reduzierung der Gültigkeitsdauer den europarechtlichen Sicherheitsstandard angepasst wird.

Ein Kinderreisepass kann jeweils um ein Jahr verlängert werden, solange er noch gültig ist. Wichtig ist, dass bei jeder Verlängerung ein aktuelles biometrisches Passbild vorgelegt wird.
Beispiel: Ein Kinderreisepass wird am 01.04.2021 beantragt. Da dieser nur ein Jahr gültig ist, kann dieser spätestens noch am 31.03.2022 um ein Jahr verlängert werden.

Die Gebühr bei der Erstausstellung des Kinderreisepasses beträgt weiterhin 13,00 €. Bei einer Verlängerung um ein Jahr beträgt die Gebühr ebenfalls weiterhin 6,00 €

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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