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Die Gemeinde informiert - Notrufnummern

08.11.2018
Welche Nummer muss ich wählen, wenn ich Hilfe brauche?

112: Rettungsdienst und Feuerwehr
Diese Nummer sollten Sie in lebensbedrohlichen Situationen, wie z. B. Unfällen oder Bränden, wählen. Sobald Sie die 112 anrufen, wird in wenigen Minuten der Rettungsdienst alarmiert. Die Polizei und die Feuerwehr werden dann nach dem Notruf von dem Rettungsdienst benachrichtigt. Durch diese Notrufnummer können Sie europaweit Hilfe holen.

Achtung! Die Nummer 07931/19222 ist nur für Krankentransporte und nicht für akute Notfälle gedacht. Diese Nummer sollten Sie wählen, wenn Sie medizinisch betreut werden müssen und nicht in der Lage sind ein Taxi zu benutzen (z. B. wenn sie aufgrund Ihres Zustandes nur liegend transportiert werden können).

110: Notruf der Polizei
Wenn Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat werden, etwas Verdächtiges beobachten oder den Verdacht haben, dass in bestimmten Situationen polizeiliche Hilfe benötigt wird, rufen Sie die 110 an. Dadurch wird die Polizei in wenigen Minuten alarmiert.

116 117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Falls Sie außerhalb der Sprechzeiten der Hausärzte ärztliche Hilfe benötigen, können Sie die 116 117 wählen. Durch Ihren Anruf werden Sie an den nächsten zuständigen Bereitschaftsdienst weitergleitet. Dann können Sie mit dem Bereitschaftsdienst einen Termin festlegen oder telefonisch Fragen stellen. Der Anruf beim Bereitschaftsdienst gilt bundesweit.

Alle Notrufnummern sind kostenfrei!
Für alle Notrufnummern (außer für Krankentransporte) muss keine Vorwahl gewählt werden. 

Wie verhalte ich mich im Notfall richtig?
Damit die Leitstelle schnell geeignete Einsatzkräfte alarmieren kann, müssen Sie als Anrufer alle wichtigen Informationen durchgeben. Dafür gibt es die „W-Fragen“.

·         Wo ist das Ereignis? (z. B Gemeindename, Stadtteil, Straßenname, Hausnummer, Stockwerk,
          Besonderheiten wie Hinterhöfe, usw.)
·         Wer ruft an? (Name und Telefonnummer)
·         Was ist geschehen? (Beschreiben Sie kurz das Ereignis, z. B. Verkehrsunfall)
·         Wie viele Betroffene? (Geben Sie an wie viele Personen betroffen sind und um welche Verletzungen
          es sich handelt. Geben Sie bei Kindern auch das Alter an. Wenn Sie etwas nicht wissen schätzen Sie)
·         Warten auf Rückfragen! (Legen Sie nicht gleich auf! Die Leitstelle könnte noch weitere Informationen
          von Ihnen brauchen)

Die Leitstelle wird Sie die Fragen auch fragen, wenn Sie nicht gleich wissen, was Sie sagen sollen.

 
Viele Grüße

Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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