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Die Gemeinde informiert - Neues Bürgerserviceportal - Geburtsurkunde

17.02.2021
Mit dem Bürgerserviceportal können Sie Urkundenanforderungen einfach von zuhause aus erledigen.

Im heutigen Artikel informieren wir Sie darüber, wie Sie eine Geburtsurkunde beantragen können, wer eine Geburtsurkunde beantragen kann und welche Arten von Geburtsurkunden es gibt. Das Bürgerserviceportal können Sie über unsere Homepage öffnen. Den Link hierzu finden Sie ganz einfach am rechten Rand:

Wer kann eine Geburtsurkunde beantragen?

Die Geburtsurkunde kann für Personen ausgestellt werden, die in der Gemeinde Niedernberg geboren wurden. Beantragen können diese aufgrund des Datenschutzes allerdings nur berechtigte Personen. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Geburtsurkunde für sich selbst, Ihre Ehegatten oder Lebenspartner, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

Welche relevanten Urkundenarten gibt es und wann benötige ich diese?

Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt einer Person. Es werden Name, Geschlecht, Geburtstag, Geburtsort sowie Angaben zu den Eltern aufgeführt.

Kostenfreie Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die Beantragung von Sozialversicherungsleistungen benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält alle Angaben aus der Geburtsurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (z. B. Eheschließung, Adoption oder Namensänderung).

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister wird insbesondere in folgenden Fällen benötigt:
- Anmeldung einer Eheschließung
- Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Bescheinigung mit Geburtszeit
Die Bescheinigung mit Geburtszeit enthält die genaue Geburtszeit.

Internationale Geburtsurkunde
Eine internationale Geburtsurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

Sie sind keine berechtigte Person und benötigen trotzdem eine Urkunde?

Wenn Sie eine Geburtsurkunde Ihrer Schwester/Ihres Bruders beantragen möchten, benötigen Sie ein berechtigtes Interesse (Nachweis erfolgt z. B. durch Vorlage Ihres Personalausweises und Ihrer Geburtsurkunde). In allen anderen Fällen müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. durch ein Schreiben vom Gericht in Verbindung mit der Vorlage Ihres Personalausweises). Die Beantragung einer Urkunde für eine andere Person ist nicht über das Bürgerserviceportal möglich, bitte schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail (standesamt@niedernberg.de) oder rufen Sie uns an (06028/9744-17).

Gebühren und Kosten

Die Gebühr je Urkunde (bis auf die kostenfreie) beträgt 12,00 Euro. Für den Versand der Urkunde/n kommen 1,55 Euro Portokosten hinzu.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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