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Die Gemeinde informiert - Neues Bürgerserviceportal - Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde

24.02.2021
Mit dem Bürgerserviceportal können Sie Urkundenanforderungen einfach von zuhause aus erledigen.

Im heutigen Artikel informieren wir Sie darüber, wie Sie eine Eheurkunde und eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen können, wer diese beantragen kann und welche Urkundenarten es gibt. Das Bürgerserviceportal können Sie über unsere Homepage öffnen. Den Link hierzu finden Sie ganz einfach am rechten Rand:

Wer kann eine Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen?

Diese kann für Personen ausgestellt werden, die in der Gemeinde Niedernberg die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft begründet haben. Beantragen können diese aufgrund des Datenschutzes allerdings nur berechtigte Personen. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Urkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.

 

Welche relevanten Urkundenarten gibt es und wann benötige ich diese?

Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde gibt Auskunft über die Daten der Ehegatten/Lebenspartner, insbesondere über die in der Ehe/Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft.

Kostenfreie Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
Eine Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie zur Beantragung von Sozialversicherungsleistungen benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister
Die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister enthält alle Angaben aus der Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde. Zusätzlich sind alle Veränderungen des Personenstandes aufgeführt (z. B. Scheidung/Aufhebung, Tod)

Eine beglaubigte Abschrift wird insbesondere zur Anmeldung der Eheschließung/Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses benötigt. Die Ehe/Lebenspartnerschaft wurde geschieden bzw. aufgehoben. Die Person möchte erneut heiraten. Anstatt einer Eheurkunde mit Scheidungsurteil bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Aufhebungsurteil kann hierfür auch eine beglaubigte Abschrift des jeweiligen Registers vorgelegt werden.

Internationale Eheurkunde
Eine internationale Eheurkunde wird in mehreren Sprachen erstellt.

 

Sie sind keine berechtigte Person und benötigen trotzdem eine Urkunde?

Wenn Sie als nicht-berechtigte Person eine Urkunde für eine andere Person beantragen möchten, müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (z. B. durch ein Schreiben vom Gericht in Verbindung mit der Vorlage Ihres Personalausweises).

Die Beantragung einer Urkunde für eine andere Person ist nicht über das Bürgerserviceportal möglich, bitte schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail (standesamt@niedernberg.de) oder rufen Sie uns an (06028/9744-17).

 

Gebühren und Kosten

Die Gebühr je Urkunde (bis auf die kostenfreie) beträgt 12,00 Euro. Für den Versand der Urkunde/n kommen 1,55 Euro Portokosten hinzu.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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