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Die Gemeinde informiert - Neues Bürgerserviceportal

02.12.2020
Für was benötigt man die Funktion „Übermittlungssperre“ im neuen Bürgerserviceportal?

Durch Übermittlungssperren kann man die Weitergabe der Grunddaten an bestimmte Institutionen einschränken. Zu den Grunddaten zählen Familienname und frühere Name, Vornamen, Doktorgrad, Ordens- und Künstlernamen, Geburtsdatum und -ort sowie die Anschrift. Wichtig ist, dass man gegen diese Weitergabe widerspricht, da diese Sperren nicht automatisch eingetragen sind und somit sonst alle Daten weitergegeben werden können.

Es gibt folgende Übermittlungssperren:

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften → Durch diese Sperre kann man die Übermittlung der Grunddaten an die Kirche einschränken. Dies gilt jedoch nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts.
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen → Durch diese Sperre darf, z. B. bei Wahlen oder Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene, keine Auskunft über die Grunddaten (Familienname, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) gegeben werden.
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen → Durch diese Sperre darf keine Melderegisterauskunft an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften sowie Bewerber für diese, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen erfolgen.
  • Auskünfte an Adressbuchverlage → Durch diese Sperre ist keine Auskunft an Adressbuchverlage über den Familiennamen, Vorname, Doktorgrad und Anschrift erlaubt.
  • Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr → Jedes Jahr werden zum 31. März Daten von Personen, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, an das Bundesamt für Wehrverwaltung geschickt. Durch diese Daten kann das Bundesamt für Wehrverwaltung die Betroffenen Jugendlichen über den freiwilligen Wehrdienst informieren. Durch diese Sperre kann die Weiterleitung eingestellt werden.

Sollten Sie die Onlinefunktionen unserer Bürgerserviceportals nicht nutzen können oder wollen, können Sie dies alternativ telefonisch beantragen. Wir richten die Übermittlungssperre dann für Sie ein.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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