Briefwahl beantragen
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25.11.2020
Für was benötigt man die Funktion „Meldebescheinigung“ im neuen Bürgerserviceportal?
Bei der Meldebescheinigung unterscheidet man zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung. Eine Meldebescheinigung braucht man nur, wenn man aufgefordert wird z. B. seinen Wohnsitz nachzuweisen
Die einfache Meldebescheinigung kann als Nachweis des Wohnsitzes verwendet werden.
Sie enthält folgende Daten:
Die erweiterte Meldebescheinigung kann z. B. zum Zwecke einer Eheschließung oder zur Vorlage bei einer Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden.
Sie kann folgende zusätzliche Daten, zur einfachen Meldebescheinigung, enthalten (diese können selbst ausgewählt werden):
Die Gebühr für die Ausstellung einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung beträgt jeweils 5,00 €.
Sollten Sie die Onlinefunktionen unserer Bürgerserviceportals (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/niedernberg) nicht nutzen können oder wollen, können Sie selbstverständlich auch weiterhin wie gewohnt einen Termin bei uns vereinbaren.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Gemeinde & Bürger