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Die Gemeinde informiert - Krippengeld

11.03.2020
Der Bayerischer Landtag hat 100 Euro Krippengeld ab Januar 2020 beschlossen.

Krippengeld – wer hat Anspruch?
Eltern kleiner Kinder, die in Bayern eine Krippe besuchen, bekommen seit 01. Januar 2020 ein Krippengeld von 100 Euro im Monat.
Den Zuschuss gewährt der Freistaat nur Familien, die ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten.

Voraussetzungen:

  • Der/ Die Antragsteller/in hat das Personensorgerecht (in der Regel die Eltern). Pflegeeltern und Adoptionspflegeeltern können auch ohne Personensorgerecht das Krippengeld erhalten.
  • Das Kind hat das erste Lebensjahr vollendet und wird in einer geförderten Kindertageseinrichtung oder Tagespflege betreut.
  • Die Einkommensgrenze, welche grundsätzlich 60.000 € beträgt und welche sich um 5.000 € für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug erhöht, wird nicht überschritten.

Wie beantrage ich das Krippengeld?

Das Krippengeld wird nur auf Antrag gewährt.
Das Krippengeld ist beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) zu beantragen. In jedem Regierungsbezirk befindet sich eine Regionalstelle des ZBFS (Unterfranken = Würzburg).
      
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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