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Die Gemeinde informiert - Bewuchsüberhang

18.10.2023
Zum Schutz aller Nutzer der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze müssen diese vom Bewuchsüberhang befreit werden.

Was ist Bewuchsüberhang?
Unter dem Begriff „Bewuchsüberhang“ versteht man sämtliche Pflanzen, wie auch Pflanzenteile (Äste, Zweige, Triebe, etc.), welche über die eigene Grundstücksgrenze hinausragen und in öffentlichen Bereichhineinwachsen.

Muss ich den Überhang meiner Pflanzen selbst beseitigen?Ja! Denn als Grundstückseigentümer/in sind Sie dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass Pflanzen nicht über die Grundstücksgrenze hinauswachsen.

Wie schneide ich meine Pflanzen ordnungsgemäß?
Die Pflanzen müssen wie in der dargestellten Zeichnung zurückgeschnitten werden. Über der Straße, sowie über einem Teil des Gehwegs (s. Skizze) müssen 4,50 Meter vom Bewuchs freigehalten werden, über dem restlichen Gehweg 2,50 Meter.

Was passiert, wenn ich vergesse den Bewuchs zurückzuschneiden?
In der Regel erhalten Sie von der Gemeinde zunächst einen Hinweisbrief, dass Sie Ihre Pflanzen zurückschneiden müssen. Denken Sie auch daran, dass es bei Fahrzeug- oder Personenschäden auf Grund des Überhanges zu Schadensersatzforderungen kommen kann. Um dies zu verhindern und somit die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden, bitten wir Sie Ihre Pflanzen immer rechtzeitig zurückzuschneiden.

Was muss beim Zurückschneiden beachtet werden?
Beim Zurückschneiden muss das Schneideverbot beachtet werden. Zum Schutze der Umwelt und der Artenvielfalt dürfen Pflanzen im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September nicht entfernt oder bis auf „den Stock“ zurückgeschnitten werden.

Erlaubt sind jedoch Pflegeschnitte, wenn sich im Gehölz keine Vogelnester befinden.

Bitte beachten Sie deshalb:
Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Schneiden der Pflanzen an den Grundstücksgrenzen. Denken Sie auch daran, dass die Pflanzen erst ab März austreiben. Ein Rückschnitt von Ästen und Zweigen bis auf die Grundstücksgrenze reicht somit unter Umständen nicht aus um Bewuchsüberhang langfristig vorzubeugen! Denken Sie auch stets an notwendige Pflegeschnitte.

  

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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