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Die Gemeinde informiert - Abrechnung der Benutzungsgebühren

04.06.2020
Heute erklären wir Ihnen, wie sich die (Ab-)Wassergebühren zusammensetzen.

Bis zum 30.04.2020 wurden in allen Haushalten die Wasserzählerstände ausgelesen. Zurzeit gehen die Abrechnungsbescheide über die Benutzungsgebühren raus, in denen die genaue Berechnung der Gebühren festgesetzt ist.

Anhand des folgenden Beispiels erklären wir Ihnen, wie sich die Beträge zusammensetzen:

1. Schritt: „Berechnung des Verbrauches“

Auf Seite 2 des Bescheids sehen Sie unter „Berechnung des Verbrauches“, wie sich der Zählerstand im Zeitraum vom 01.05.2019 bis 30.04.2020 verändert hat. In diesem Beispiel hat er sich von 173 m3 auf 199 m3 erhöht. Somit wurden in dieser Zeit 26 m3 Wasser verbraucht.

 

2. Schritt: „Berechnung der Wasserverbrauchs- und Schmutzwassergebühr“

Ebenfalls auf Seite 2 des Bescheides finden Sie die Berechnung. Die Gebühr für den Wasserverbrauch beträgt gemäß Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung 1,16 €/m3 (netto) und die Schmutzwassergebühr beträgt 3,80 €/m3. Diese Beträge werden mit dem Wasserverbrauch, in diesem Fall von 26 m3, multipliziert und man erhält den Nettobetrag.

 

3. Schritt: „Berechnung der Grundgebühr“

Die Grundgebühr für die normale Zählereinheit ist in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung auf 7,20 € festgesetzt.

 

4. Schritt: „ Berechnung der Wassergebühren“

Die ermittelten Werte auf der 2. Seite des Bescheids können aus der Übersicht auf der ersten Seite entnommen werden.
Die Wassergebühr in Höhe von 30,16 €, welche beim 2. Schritt berechnet wurde, und die festgesetzte Grundgebühr in Höhe von 7,20 € (3. Schritt) werden addiert und die Umsatzsteuer von 7 % wird draufgerechnet. Somit ergibt sich ein Betrag in Höhe von 39,98 € brutto. Im vergangenen Jahr wurde ein Abschlag in Höhe von 54,00 € brutto bezahlt. Aus der Differenz der beiden Beträge ergibt sich eine Erstattung für den Wasserverbrauch in Höhe von 14,02 € brutto.

 

5. Schritt: „Berechnung der Abwassergebühren“

Die Abwassergebühr in Höhe von 98,80 €, welche ebenfalls beim 2. Schritt berechnet wurde ist ebenfalls auf der ersten Seite übernommen. Bisher wurde ein Abschlag in Höhe von 150,00 € brutto bezahlt. Aus der Differenz der beiden Beträge ergibt sich eine Erstattung für Abwasser in Höhe von 51,20 €.

 

6. Schritt: „Berechnung der Nachzahlung/Erstattung“

Insgesamt ist ein Betrag in Höhe von 138,78 € zu zahlen (Bruttobetrag der Wassergebühren 39,98 € plus Bruttobetrag der Abwassergebühren 98,80 €). Da insgesamt bereits 204,00 € bezahlt wurden (Abschlag Wasser 54,00 € plus Abschlag Abwasser 150,00 €), werden hier 65,22 € erstattet.

Dieser Seite kann ebenfalls entnommen werden, ob die Gebühr bei einer Nachzahlung von Ihrem Konto abgebucht wird, oder ob Sie die Gebühr überweisen müssen bzw. ob der Betrag bei einer Erstattung verrechnet oder überwiesen werden soll.

7. Schritt: „Berechnung der Vorauszahlung“

Auf Basis dieser Abrechnung wird die Vorauszahlung für die kommenden zwölf Monate berechnet. Hierfür wird der Abrechnungsbetrag (in diesem Fall in Höhe von 138,78 €) geviertelt. Somit ergibt sich ein Vorauszahlungsbetrag in Höhe von 34,00 € (138,78 € / 4 = 34,69 €, Rundung auf 35,00 €). Dieses Viertel ist als Vorauszahlung an den drei Stichtagen (01.08., 01.11. und 01.02.) fällig. Der Restbetrag wird mit der Endabrechnung verrechnet.

Für die Vorauszahlungen 2020 wird eine Gebühr von 1,16 Euro (netto) pro m³ entnommenem Wasser und 3,80 Euro pro m³ eingeleitetem Abwasser zugrunde gelegt. Die endgültige Gebührenhöhe wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt ermittelt und rückwirkend festgesetzt.

Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten

Kategorien: Gemeinde & Bürger

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