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16.02.2018
Heute informieren wir Sie wie das Gemeindegebiet bei einer Wahl eingeteilt wird und über die Wahlorgane bei einer Bürgermeisterwahl.
Wie wird das Gemeindegebiet eingeteilt?
Bei Gemeindewahlen bildet jede Gemeinde einen Wahlkreis, welcher wiederum in Stimmbezirke eingeteilt wird. Bei der Bürgermeisterwahl in Niedernberg gibt es zwei Stimmbezirke für die Urnenwahl und einen Briefwahlbezirk.
Welche Wahlorgane gibt es?
Zu den Wahlorganen zählen
Ø der Wahlausschuss mit dem Wahlleiter als Vorsitzender
Ø ein Wahlvorstand pro Stimmbezirk mit jeweils einem Wahlvorsteher als Vorsitzendem und
Ø ein Briefwahlvorstand mit einem Briefwahlvorsteher als Vorsitzendem.
Die Wahlorgane werden von der Gemeinde über ihre Aufgaben unterrichtet. Niemand darf bei einer Wahl die Tätigkeit von mehreren Wahlorganen ausüben. Die Amtszeit der Wahlorgane beginnt mit ihrer Berufung und endet mit Beginn der Amtszeit des gewählten Bürgermeisters. Alle Wahlorgane sind verpflichtet, Verschwiegenheit zu bewahren und sie dürfen nicht erkennen lassen, welche Partei oder welchen Kandidaten sie wählen würden. Des Weiteren müssen der Wahlausschuss, die Wahlvorstände und der Briefwahlvorstand in öffentlicher Sitzung beraten, entscheiden und beschließen. Die Mitglieder der Wahlorgane erhalten von der Gemeinde eine Entschädigung für ihr Ehrenamt.
Im Folgeartikel nächste Woche werden die einzelnen Wahlorgane genauer erläutert.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
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Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen