Niedernberg Niedernberg

Bürgermeisterwahl am 03.03.2024

28.02.2024
Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl!

Am 03.03.2024 findet die Bürgermeisterwahl in Niedernberg statt. Hierfür können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.

Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
Digital
Scannen Sie den QR-Code auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief. Alternativ können Sie hier die Briefwahl beantragen.
Wahlbenachrichtigungsbrief
Füllen Sie die Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes aus.
Beachten Sie: Setzen Sie auch Ihr Kreuz bei der Beantragung eines Wahlscheins für eine etwaige Stichwahl. Unterschreiben Sie den Antrag.
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag können Sie im Rathaus (Hauptstr. 54, 63843 Niedernberg) einwerfen.
Stellen Sie den Antrag für eine andere Person, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich (per Wahlbenachrichtigungsbrief) möglich, jedoch nicht elektronisch!

Wohin werden die Briefwahlunterlagen versandt?
Innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen nach der Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie Ihre Briefwahlunterlagen zugestellt.
Auf Ihren Antrag hin können die Unterlagen auch an eine andere Anschrift versandt werden.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Die letzte Möglichkeit ist am Freitag, den 01.03.2024, bis 15 Uhr. An diesem Tag ist für diesen Zweck das Rathaus bis 15 Uhr besetzt, so dass hier nochmal jeder vorbeikommen und Briefwahlunterlagen beantragen kann. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.
Die Online-Beantragung über die Gemeindehomepage ist nur bis 28.02.2024 um 12:00 Uhr möglich.

Bis wann müssen die Wahlbriefe wieder zurückgesendet werden?
Die Rücksendung der Wahlbriefe muss bis spätestens Sonntag, den 03.03.2024, 18:00 Uhr erfolgt sein. Sie können bis dahin im Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Noch Fragen?
Gerne können Sie sich bei Fragen zur Bürgermeisterwahl an die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung wenden. Diese helfen Ihnen gerne weiter! J Auch können wir Ihnen gerne persönlich die notwendigen Schritte zu einer gültigen Stimmabgabe erläutern.

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Wahlen

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