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25.09.2019
Auch heuer versucht die Gemeinde Niedernberg die Brennholzbestellungen aus dem eigenen Wald zu bedienen.
Jedoch hat der Witterungslauf der letzten zwei Jahre deutliche Spuren in den Wäldern am Untermain hinterlassen. Stürme, Trockenheit und Schädlingsbefall haben bei fast allen Baumarten überall sichtbar Schäden hinterlassen. Neben Substanz- und Zuwachsverlusten ist eine gesicherte Prognose über den weiteren Schadverlauf kaum möglich.
Deshalb soll im Herbst/Winter 2019/2020 der Frischholzeinschlag im Gemeindewald auf das Notwendigste beschränkt werden.
Bevor Sie also Ihren Bestellschein abgeben, überprüfen Sie Ihren derzeitigen Brennholzvorrat. Vielleicht können Sie ja mit einer reduzierten Bestellmenge auskommen oder gar heuer ganz aussetzen? Sie würden dem Forstbetrieb hier sehr entgegen kommen.
Es wird versucht, alle Bestellungen aus anfallendem Schadholz zu bedienen. Das gilt auch für Schlagabraum.
Vor der Auslieferung der Bestellungen wird der Forstbetrieb prüfen, ob das bereitgestellte Holz noch den Qualitätskriterien von „normalem“ Brennholz entspricht.
Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen und Verständnis.
Bitte geben Sie Ihren Reservierungsschein bis zum 31. Oktober 2019 an die
Gemeinde Niedernberg
Hauptstr. 54
63943 Niedernberg
Es gelten folgende Preise:
Sorte | lang, an den Weg gedrückt | Schlagabraum |
Buche (Eiche, Robinie und andere Harthölzer) |
46,- €/Festmeter (= 33,00 €/Raummeter) |
25,- € pro Los |
Kiefer (Fichte und andere Weichhölzer) |
39,- €/Festmeter (= 26,00 €/Raummeter) |
25,- € pro Los |
1 Ster | 2 Ster | 3 Ster | 4 Ster | 5 Ster | 6 Ster | 7Ster | 8 Ster | 9 Ster | 10 Ster |
0,7 Fm | 1,4 Fm | 2,1 Fm | 2,8 Fm | 3,5 Fm | 4,2 Fm | 5 Fm | 5,7 Fm | 6,3 Fm | 7,0 Fm |
Diese Preise gelten nur für den Privatverbrauch der Niedernberger Ortsbürger.
Aufgrund der über die Jahre stark gestiegenen Nachfrage, wird die Höchstabgabemenge je Haushalt auf 7 Festmeter (=10 Raummeter) festgesetzt. Um alle Bestellungen erfüllen zu können, werden einer Buchenbestellung bis zu 30% Nadelholz beigemischt.
Übersteigt die Nachfrage die der Gemeinde zur Verfügung stehende Gesamtbrennholzmenge, so wird auch die Höchstabgabemenge bzw. die bestellte Menge entsprechend gekürzt.
Weiterhin kann nicht garantiert werden, dass die jeweiligen Laub- und Nadelholzanteile am gleichen Waldort bereitgestellt werden können.
Wiederverkäufer erhalten zu Marktpreisen erst nach den Privathaushalten Brennholzzuteilungen und dies auch nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mengen.
Selbstverständlich werden auch dieses Jahr wieder kostengünstige Lose mit Schlagabraum vergeben. Allerdings wird in den einzelnen Losen weniger starkes Holz liegen als in den Vorjahren.
Achtung: Im Bestand darf nur auf den markierten Rückegassen gefahren werden. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen ist das Fahren einzustellen. Flächiges Befahren schädigt den Waldboden!
Es ist weiterhin darauf zu achten, dass der Holzplatz und natürlich auch der Waldweg, nach der Aufarbeitung des Holzes, in einem ordnungsgemäßem Zustand (Spaltreste, Sägemehl und Rinde sind vom Weg zu entfernen) zurückgelassen werden.
Für die genaue Planung der Brennholzlieferung sind wir auf rechtzeitige Reservierungen angewiesen. Reservierungen, welche nach dem 31. Oktober 2019 eingehen, können für die Einschlagsaison Winter 2019/2020 leider nicht berücksichtigt werden.
Und weil die Gemeinde großen Wert darauf legt, dass es bei den Brennholzaktionen nicht zu Unfällen kommt, wird an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck auf die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften hingewiesen. Sobald Kettensägen eingesetzt werden, besteht die Pflicht zum Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, insbesondere Schnittschutzhose und Schnittschutzstiefel. Außerdem muss eine zweite Person in Rufweite sein, um notfalls Hilfe leisten zu können. Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wird vom zuständigen Forstpersonal überwacht werden.
Für den Fall der Fälle: Rettungskette Forst
Falls bei der Holzaufarbeitung ein Unfall passiert und sie Hilfe benötigen, kann durch die Rettungskette Forst der Rettungsdienst schnell und ohne große Erklärung an den Unfallort geleitet werden: Am Waldeingang (am Ende des geteerten Flurbereinigungsweges) steht eine Tafel „T MIL 2156“. Auf der Smartphone App „Hilfe im Wald stehen die neuen Nummern schon, auch wenn evtl. im Wald noch keine bzw. keine neuen Schilder stehen. Sie brauchen der Rettungsleitstelle (Tel. 112) nur diese Standortnummer durchzugeben, dann können Sie dort auf den Rettungsdienst warten und mit ihm weiter zur tatsächlichen Unfallstelle fahren. Langwierige Wegebeschreibungen entfallen und somit ist Zeit gespart und Missverständnisse sind ausgeschlossen.
Seit dem 01.01.2013 ist in den PEFC-zertifizierten Wäldern (Niedernberg ist zertifiziert) der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Motorsägenlehrganges verbindlich eingeführt. Weiterhin ist auch die Verwendung von Sonderkraftstoffen (z.B. Aspen oder Motomix) und biologisch abbaubaren Kettenölen verbindlich vorgeschrieben. Bitte treffen Sie also entsprechende Vorkehrungen.
Im Internet finden Sie auf der Seite der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ausführliche Informationen zum Thema Waldarbeit und Unfallverhütung (www.lsv.de/fob weiter mit Service-Publikationen).
Informationen zum Thema Brennholz und weiterführende Links finden Sie auch auf der Internetseite des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt ( www.aelf-ka.bayern.de/forstwirtschaft ).
Frank Popp, Forstrevier Kleinwallstadt, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt
Kategorien: Gemeinde & Bürger