15.09.2021
Brennholzbestellungen können bis 31.10.2021 bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.
Der Witterungslauf der letzten Jahre hat deutliche Spuren in den Wäldern am Untermain hinterlassen. Stürme, Trockenheit und Schädlingsbefall haben bei fast allen Baumarten überall sichtbar Schäden hinterlassen. Neben Substanz- und Zuwachsverlusten ist eine gesicherte Prognose über den weiteren Schadverlauf kaum möglich.
Bevor Sie also Ihren Bestellschein abgeben, überprüfen Sie Ihren derzeitigen Brennholzvorrat. Bedenken Sie bei der Angabe Ihrer Bestellmenge, dass gelagertes Brennholz ab dem 3. Jahr jährlich bis zu 5 % seines Heizwertes verliert. Bei nicht sachgerechter Lagerung sogar noch mehr. Vor der Auslieferung der Bestellungen wird der Forstbetrieb prüfen, ob das bereit gestellte Holz noch den Qualitätskriterien von „normalem“ Brennholz entspricht.
Es wird versucht alle Bestellungen aus anfallendem Schadholz zu bedienen. Das gilt auch für Schlagabraum.
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