23.02.2023
noch bis zum 28.02.2023 beseitigen und jetzt schon an das Frühjahr denken
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet die Pflanzen so zu schneiden, dass diese – auch nach dem Austreiben im Frühjahr – nicht über die Grundstücksgrenze hinauswachsen.
Bitte beachten Sie auch, dass Straßen- und Verkehrsschilder sowie Lichtkegel von Straßenlaternen ebenfalls freizuhalten sind.
Jeder Eigentümer ist selbst für eine regelmäßige Kontrolle verantwortlich. Denken Sie auch daran, dass es bei Fahrzeug- oder Personenschäden auf Grund des Überhanges zu Schadensersatzforderungen kommen kann. Um dies zu verhindern und somit die öffentliche Sicherheit nicht zu gefährden, bitten wir Sie Ihre Pflanzen immer rechtzeitig zurückzuschneiden. Bitte sehen Sie etwaige Hinweisbriefe als Unterstützung in der Umsetzung Ihrer Pflicht an.
Zum Schutze der Umwelt und der Artenvielfalt dürfen Pflanzen im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September nicht entfernt oder bis auf „den Stock“ zurückgeschnitten werden.
Erlaubt sind jedoch Pflegeschnitte, wenn sich im Gehölz keine Vogelnester befinden.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie im Gemeinde-informiert-Artikel im Amtsblatt vom 04.11.2022, auch zu finden unter: https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/aktuelles/die-gemeinde-informiert-bewuchsueberhang-1/
Kategorien: Gemeinde & Bürger