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03.11.2016
Zum Schutz aller Nutzer der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze müssen diese vom Bewuchsüberhang befreit werden.
Pflanzen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, müssen wie in der dargestellten Zeichnung zurückgeschnitten werden. Über der Straße, sowie über einem Teil des Gehwegs (s. Skizze) müssen 4,50 Meter vom Bewuchs freigehalten werden, über dem restlichen Gehweg 2,50 Meter.
Dementsprechend sind die Grundstückseigentümer dazu verpflichtet Bäume, Büsche und sonstige Pflanzen zurückzuschneiden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere die der Fußgänger, zu gewährleisten. Darüber hinaus können große Fahrzeuge, wie zum Beispiel Feuerwehrautos, durch überhängende Pflanzen beschädigt oder behindert werden. Auch Verkehrsschilder können durch den Bewuchs verdeckt werden.
Die Gemeinde Niedernberg wird dies Mitte November kontrollieren. Falls Sie Ihren Bewuchs nicht wie oben beschrieben zurückschneiden, können Ihnen Kosten auferlegt werden.
Viele Grüße
Ihre Auszubildenden und Praktikanten
Kategorien: Amtliche Mitteilungen