Niedernberg Niedernberg

Bekanntmachung - Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

23.07.2025
Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplanänderung „Altbaugebiet I + II“

Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung Bebauungsplanänderung „Altbaugebiet I + II“
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg hat in seiner Sitzung vom 10.12.2024 die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes im Sinne von § 30 Abs. 3 BauGB für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I + II“ Nr. 11.14 beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. 

Die vom Büro PlanerFM GbR ausgearbeitete und vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 15.07.2025 gebilligte Planung (Planentwurf mit Begründung vom 15.07.2025) wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025
im Rathaus der Gemeinde Niedernberg, Hauptstraße 54, 63843 Niedernberg, Zimmer OG03

während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplans „Altbaugebiet I + II“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Altbaugebiet I + II“ nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde www.niedernberg.de unter dem Menüpunkt „Gemeinde und Bürger“, „Aktuelles, Zahlen, Daten, Fakten“, „Bauleitplanverfahren“ eingestellt.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderabgaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Niedernberg, 23.07.2025

Ralf Sendelbach
Erster Bürgermeister

Kategorien: Gemeinde & Bürger, Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren

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