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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

17.02.2021
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten vom 11.02.2021

Im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen am Sonntag, 26. September 2021 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMeldeG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von. Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene In den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (Art. 50 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BMeldeG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (Art. 50 Abs. 1 Satz 2 BMeldeG).

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (Art. 50 Abs. 5 Satz 1 BMeldeG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können dies unter https://www.buergerserviceportal.de/bayern/niedernberg/bsp_ewo_uebermittlungssperren oder formlos schriftlich mitteilen.

Niedernberg, 11.02.2021

Lisa Schüßler

Kategorien: Gemeinde & Bürger - Wahlen, Gemeinde & Bürger

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