01.12.2021
Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Ortsübliche Bekanntmachung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ im Zuge dessen Änderung
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Bebauungsplanänderung „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ Nr. 08.11 in seiner Sitzung am 27.07.2021 als Satzung beschlossen. In dieser Bebauungsplanänderung wurde der Teilbereich rund um die Liebigstraße von Gewerbegebiet zu Mischgebiet. Aufgrund dessen wurde die Berichtigung des Flächennutzungsplanes in der Sitzung des Gemeinderats am 23.11.2021 festgestellt.
Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung zum TOP 3 „Feststellung der Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe" im Zuge dessen Änderung“:
„Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Niedernberg stellt die Berichtigung des Flächennutzungsplans im Bereich „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ in der Fassung vom 22.07.2021 fest.
Abstimmungsergebnis: Ja: 15 Nein: 0
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“ und am 27.07.2021 den dementsprechenden Satzungsbeschluss gefasst.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung erfolgt aufgrund der Änderung des Bebauungsplans „Nördlicher Ortsrand I, Gewerbe“, bei welchem der Plan an die tatsächliche Beschaffenheit angepasst wird. Diese Berichtigung ist ein rein redaktioneller Vorgang, es ist weder eine Beteiligung, noch eine Genehmigung von Nöten.“
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 29.11.2021Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren