15.06.2022
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II“ Nr. 11.13
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für die Änderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II“ Nr. 11.13
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.06.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Altbaugebiet I+II “ Nr. 11.13 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg ändert den Bebauungsplan „Altbaugebiet I+II“ unter der Nr. 11.13 für die Fl.Nr. 249, dahingehend, dass an das bestehende Gebäude ein Anbau in Richtung Süden errichtet werden kann. Das Baufenster im Westen entfällt. Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Mit den Antragstellern wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass diese die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernehmen.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 oder online unter https://www.niedernberg.de/gemeinde-buerger/aktuelles-zahlen-daten-fakten/bauleitplanverfahren/.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 10.06.2022
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren