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02.08.2023
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Obervogtsäcker Freiflächenphotovoltaikanlage“ Nr. 35.01
Ortsübliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung für den Bebauungsplan „Obervogtsäcker Freiflächenphotovoltaikanlage“ Nr. 35.01
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 den Aufstellungsbeschluss für die Neufassung des Bebauungsplanes „Obervogtsäcker Freiflächenphotovoltaikanlage“ Nr. 35.01 mit folgendem Text gefasst:
„Die Gemeinde Niedernberg stellt für die Fl.Nr. 4500/0 (Lage: Obervogtsäcker) im, welches im Norden-Westen der Gemeinde liegt, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Obervogtsäcker Freiflächenphotovoltaikanlage“ mit dem Ziel der Ermöglichung der Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage unter der Nr. 35.01 auf.
Es wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, dass der Anlagen-Errichter die Kosten des bauleitplanerischen Verfahrens übernimmt.“
Informationen über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03. Sie können sich bis einschließlich 22.09.2023 in der Gemeindeverwaltung, Zimmer OG03 zur Planung äußern.
Gemeinde Niedernberg
Niedernberg, 28.07.2023
Jürgen Reinhard
Erster Bürgermeister
Kategorien: Gemeinde & Bürger - Bauleitverfahren